Pflicht zur Krankenversicherung ab 2009
Bisher war es allen Existenzgründern, ob Unternehmer oder Freiberufler, selbst überlassen, ob sie das Krankheits- und Pflegerisiko selbst tragen oder sich über eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) absichern wollten. Ab dem 1. Januar 2009 gilt ausnahmslos die Versicherungspflicht für alle Selbstständige. Anders aber als bei Arbeitnehmern ist eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen möglich.
Wer als Selbstständiger oder Existenzgründer bis zum 1. Januar 2009 weder gesetzlich noch privat krankenversichert ist, wird mit Beginn des nächsten Jahres pflichtversichert. Dabei wird die betroffene Person der Krankenkasse zugeordnet, in der sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit gemeldet war. Für Selbstständige ist das grundsätzlich die private Krankenversicherung.
Ab 2009 müssen auch die privaten Krankenversicherungen einen einheitlichen Basistarif anbieten und zwar ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung. Die bisher üblichen persönlichen Risikozuschläge sind im Basistarif nicht mehr zulässig. Außerdem dürfen die privaten Krankenkassen auch keine Versicherten mehr ablehnen, die bislang durch ihre persönliche Krankheitsgeschichte als Risiko und als “zu teuer” galten. Bisher konnten die Privaten Kunden mit hohem gesundheitlichen Risiko ablehnen. In den neuen Basistarifen ist diese Praxis nicht mehr gestattet.
Besonders interessant für alle Existenzgründer und Selbstständige ist der Beitragssatz des Basistarifs. Gesetzlich wird vorgeschrieben, dass dieser nicht höher als der Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherungen sein darf. Ab dem 1. Januar 2009 gilt somit ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent pro Kasse und eine Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 44.100 Euro. Das bedeutet, dass sich im nächsten Jahr der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Basistarif voraussichtlich auf maximal knapp 570 Euro beläuft. Diese Zahlen sind aber im Moment nur ungefähre Richtwerte.
Selbstständige und Arbeitnehmer, die bereits jetzt privat krankenversichert sind, dürfen bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung ihrer Wahl wechseln. Eine Ausnahme gilt hier allerdings für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind. Sie dürfen nur in den Basistarif ihrer bisherigen Versicherung wechseln. Bei einem Wechsel in den Basistarif bzw. in eine andere Versicherung, kann der Versicherte seine bereits erworbenen Altersrückstellungen zumindest teilweise mitnehmen. Wer ab dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung wechselt, kann jederzeit in den Basistarif einer anderen Privaten wechseln.
Für wen und unter welchen Bedingungen eine freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist, kann eine unabhängige Beratung klären.
Tags: Existenzgründung, Krankenversicherung, Pflicht, Selbstständig
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27. Januar 2009 at 04Europe/BerlinTue, 27 Jan 2009 19:04:17 +0000
Ich finde es sollte weiterhin jedem selbst überlassen sein, ob er sich versichern will oder nicht.
31. Januar 2009 at 36Europe/BerlinSat, 31 Jan 2009 14:36:25 +0000
Mich interessiert die alte Regelung. Hatte man als Selbstständiger einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes (AOK)? Oder mußten bei der alten Regelung auch zusätzliche Vereinbarungen getroffen bzw. vereinbart werden? Das ist sehr wichtig für mich da mir die AOK vor ca 1 Jahr gesagt hat, dass wir keinen Anspruch hätten. Freue mich sehr über Infos!
13. Oktober 2011 at 20Europe/BerlinThu, 13 Oct 2011 11:20:54 +0000
Wie man es sehen will: Diejenigen, die kein Geld haben, sollten eigentlich durch die Pflicht zur Krankenversicherung geschützt werden. Wenn Sie das Geld dafür nicht haben, kann das schwierig werden. Wer reichlich Geld hat, und der Meinung ist, er kann für sich selbst sorgen, sollte eigentlich die Freiheit dazu haben. Er muß wahrscheinlich nicht besonders geschützt werden. Allerdings kann auch ihn ein schwerer Unfall treffen, oder aus heiterem Himmel ein Hirnschlag oder Herzinfarkt. Das kann dann direkt oder in der Folge Kosten auslösen, die auch ein Wohlhabender nicht so einfach selbst zahlen kann.- So mag es immer noch das Beste sein, wenigstens einen sparsamen Schutz, z.B. mit hoher Selbstbeteiligung, zu nehmen.- Mitunter gibt es auch Möglichkeiten, wenn man zuletzt unversichert war, sich die sogenannte Strafgebühr zu ersparen.
Michael Rischer 0711/280 528 90