Bald wieder Krankengeld für Selbständige?
Zum Jahreswechsel fiel das Krankengeld für Selbstständige weg. Wer als Selbstständiger oder Existenzgründer nicht auf Krankengeld für den Krankheitsfall verzichten wollte, musste sich entsprechend selbst versichern, worüber hier bereits berichtet wurde. Doch nun scheint sich in der Großen Koalition etwas zu bewegen. Die Regierung will die Einschnitte beim Krankengeld für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, wieder zurücknehmen.
Bisherige Regelung
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurde ursprünglich beschlossen, dass Selbstständige und Arbeitnehmer, die nur einen Kurzzeitvertrag hatten, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Wer dennoch nicht auf diese Leistung verzichten wollte, musste eine zusätzliche Versicherung dafür abschließen oder sich für einen höheren Wahltarif seiner Kasse entscheiden. Je nach ausgeübten Beruf oder Tätigkeit, bedeutet eine solche Zusatzversicherung eine erhöhte monatliche Belastung. Vor allem für Existenzgründer in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit ist die zusätzliche Belastung besonders unangenehm, wenn sie nicht vollständig auf die Leistungen verzichten wollen.
Gesetzesvorschlag
Dem neuen Gesetzesentwurf der Regierung zufolge, sollen Selbstständige und Gelegenheitsarbeiter wieder die gleichen Ansprüche auf (Lohn-)Ersatzleistungen im Krankheitsfall erhalten, wie die in einer Festanstellung versicherten Arbeitnehmer. Voraussetzung dafür ist, dass sie den normalen Kassenbeitrag in Höhe von 15,5 Prozent bezahlen. In der Bundesrepublik betrifft dies immerhin etwa eine Million Bürger. Auch für Existenzgründer bedeutet der neue Gesetzesentwurf eine mögliche Perspektive zur privaten Krankenversicherung. Woran sich der Kassenbeitrag von 15,5 Prozent für Selbstständige orientieren wird, ist noch nicht ganz klar. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verweist in einer Stellungnahme lediglich auf die jeweiligen Krankenkassen vor Ort.
Das Umschwenken der Regierung folgt der Einsicht, dass vor allem für die älteren Versicherungsnehmer die zusätzlichen Absicherungen viel zu teuer sind. Darüber hinaus können die meisten gesetzlichen Krankenkassen keinen der geforderten passenden Wahltarife anbieten. Deswegen sieht der neue Gesetzesvorschlag der Bundesregierung vor, dass die freiwillig Versicherten wählen können zwischen dem normalen Beitragssatz, der die vollen Leistungen inklusive Krankengeld umfasst, oder einem ermäßigten Beitrag, ohne die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall.
Versorgungslücke
Für Selbstständige und Existenzgründer aber stellt sich nach wie vor das Problem der Lücke zwischen dem Eintritt des Krankheitsfalls und den Beginn der siebten Krankheitswoche. Abhängig Beschäftigte erhalten in dieser Zeit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Lohnfortzahlung. Vor Einführung des Gesundheitsfonds hatten Selbstständige die Möglichkeit, bereits vor der siebten Woche das Krankengeld zu beziehen. Doch eine Lösung für das Problem ist im neuen Gesetzentwurf gegenwärtig nicht enthalten. Die Koalition verhandelt aber noch über weitere Details.
Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf bald in Kraft tritt und das Problem der sechswöchigen Lücke im Sinne der Selbstständigen und Existenzgründer geschlossen wird.
Tags: Existenzgründer, Gründer, Krankenversicherung, Selbstständige
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