Degressive Abschreibung 2009 und 2010

17. Februar 2009 von JK

Die Bundesregierung hat zur Belebung des Arbeitsmarktes im November des letzten Jahres ein Maßnahmenpaket mit dem Namen „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ verabschiedet. Ziel ist es, Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer finanziell zu entlasten, um so Arbeitsplätze zu erhalten. Aus diesem Grund führte die Bundesregierung die degressive Abschreibung für die Jahre 2009 und 2010 wieder ein. Abschreibung bedeutet soviel wie Absetzung für Abnutzung (AfA) für Maschinen, Anlagen, Produktionsmitteln etc. Damit bietet sich Unternehmern, Selbstständigen und Existenzgründern die Möglichkeit, Ausgaben für Neuanschaffungen früher als bisher von der Steuer abzusetzen.
Neuerungen

  • 2007 schaffte die Bundesregierung die degressive Abschreibung ab. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschaftskrise und um die Unternehmen zu entlasten, wird die degressive Abschreibung befristet für die Jahre 2009 und 2010 wieder zugelassen.
  • Im Rahmen des Maßnahmenpaketes wird der maximale Abschreibungssatz auf 25 Prozent festgelegt. Er darf jedoch maximal das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes betragen.
  • Die Gewinngrenzen bei der Einnahmeüberschussrechnung und die Vermögensgrenze bei bilanzierenden Unternehmen werden erhöht. Erstere verdoppelt sich von 100.000 Euro auf 200.000 Euro, letztere von 100.000 auf 335.000 Euro. Damit kommen mehr Betriebe als vorher in den Genuss der Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent. Weiterhin kommen Klein- und Mittelständische Unternehmen vermehrt in den Genuss des 40-prozentigen Investitionsabzugsbetrags.

Wichtig: Auch wenn die Freude über die wiedereingeführte degressive Abschreibung groß ist, so ist sie betriebswirtschaftlich nicht immer die beste Wahl. Beträgt beispielsweise laut AfA-Tabelle die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer eines Produktionsmittels weniger als vier Jahre, so ist die lineare Abschreibung nach wie vor günstiger. Ein Computer kann laut AfA-Tabelle drei Jahre abgeschrieben werden. Bei einer planmäßigen linearen Abschreibung ergibt dies einen Abschreibungssatz von 33 Prozent des Anschaffungspreises. Kommt der Unternehmer oder Selbstständige noch zusätzlich in der Genuss die Mittelstandssonderabschreibung wahrzunehmen und wurde rechtzeitig ein Investitionsabzugsbetrag gebildet, dann kann der Computer am Ende des Anschaffungsjahres um bis zu 72 Prozent abgeschrieben werden.

Eine ausführliche Übersicht über die AfA-Tabelle erhalten Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen und auch noch einmal hier als PDF-Version.

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