Wieder Anspruch auf Krankengeld

1. Mai 2009 von JK

Ab dem Januar diesen Jahres strich die Bundesregierung das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Daraufhin mussten sich viele Selbstständige und Existenzgründer mit teuren Zusatzpolicen zusätzlich absichern, wenn sie nicht auf Krankengeld verzichten wollten. Nun rudert der Gesetzgeber wieder zurück. Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sollen ihre alten Ansprüche auf Krankengeld wieder zurück erhalten.

Krankengeld für Selbstständige

Ab dem 1. August 2009 sollen alle Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ihren Anspruch auf Krankengeld zurück erhalten. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und weitreichender Gesetzesänderung im Rahmen der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 war dieser Anspruch für Selbstständige entfallen (wie hier und hier mehrfach berichtet). Wer dennoch nicht auf das Krankengeld verzichten wollte, musste entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder eine teure Zusatzpolice abschließen, beispielsweise über einen Wahltarif bei seiner Kasse oder bei einem privaten Versicherer.

Bis Ende 2008 konnten Selbstständige im Krankheitsfall ihren Einkommensverlust über die reguläre Krankenversicherung ausgleichen. Das bedeutete, dass wie bei einem abhängig beschäftigen Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag die Krankenkasse in der Regel 70 Prozent des täglichen Einkommens als Krankengeld auszahlte. Mit der umfassenden Gesundheitsreform zum Jahresbeginn verloren in Deutschland über eine Million gesetzlich krankrenversicherte Selbstständige diesen Anspruch. Die erneute Änderung des Gesetzes ist daher von existentieller Bedeutung für viele Selbstständige.

Neue Wahltarife

Die Krankenkassen haben bereits angekündigt, eine Lösung für alle Betroffenen zu finden, die bereits einen Wahltarif abgeschlossen haben. Die aktuellen Tarife sollen bis Ende Juli diesen Jahres auslaufen. Freiwillig Versicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen haben dann die Wahl, ob sie den alten Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wiederhaben wollen oder nicht. Sollten sie sich für die alten Ansprüche entscheiden, müssen sie wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer 15,5 Prozent ihres Einkommens als Beitrag bezahlen. Alternativ können sie aber in einen neuen Wahltarif wechseln, bei dem sich der Beitragssatz auf 14,9 Prozent reduziert, da sie über die Zusatzpolicen bereits eine separate Prämie an die Krankenkasse bezahlen. Unklar ist bis jetzt aber noch, wie die neuen Wahltarife ab dem 1. August 2009 aussehen werden.

Die Zustimmung zur Gesetzesänderung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Wichtige Änderungen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die neuen Wahltarife nicht mehr nach Alter gestaffelt werden dürfen, wie es bisher der Fall war. Bislang mussten vor allem ältere Versicherungsnehmer höhere Prämien für eine solche Zusatzpolice zahlen. Vorgesehen ist ebenfalls, dass für die alten Wahltarife die automatische dreijährige Bindungsfrist an die Krankenkassen entfallen soll. Damit wäre ein schneller und unproblematischer Wechsel der Kasse möglich. Außerdem wird allen Selbstständigen, die bereits einen Wahltarif abgeschlossen haben, empfohlen, Widerspruch gegen die hohen Prämienzahlungen einzulegen. Es besteht nämlich die Möglichkeit im Zuge der Gesetzesänderung wenigstens einen Teil der Zahlungen zurück zu erhalten. Einige Kassen signalisierten bereits Kulanzbereitschaft.

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