Krankengeld für Selbstständige
Endlich haben auch Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind wieder Anspruch auf Krankengeld. Über das Thema haben wir bereits mehrfach berichtet. Unklar ist und bleibt, ob private Zusatzversicherungen aufgrund der neuen Rechtslage kurzfristig gekündigt werden können.
Änderungen beim Krankengeld
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 entfiel für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, der Anspruch auf Krankengeld. Wer dennoch nicht auf das Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche verzichten wollte, musste eine oftmals teure Zusatzversicherung abschließen bzw. gleich in die private Krankenversicherung wechseln. Bei Versicherten traf die Neuregelung des Krankengeldes auf großen Widerstand. Zum einen konnten viele Krankenversicherungen in der Kürze der Zeit keine adäquaten Zusatzangebote für das Krankengeld anbieten. Auch die neuen Wahltarife deckten den Bedarf nur teilweise ab. Zum anderen wurden ältere Selbstständige und Selbstständige mit potentiell höheren Unfall- und Verletzungsrisiko (zum Beispiel Dachdecker, Gerüstbauer etc.) deutlich gegenüber Selbstständigen im Bereich der freien Berufe mit erheblich geringerem Verletzungs- und Unfallrisiko finanziell benachteiligt.
Krankengeld ab dem 1. August 2009
Bereits Anfang April erließ der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab den 1. August 2009 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige wieder ab der siebten Woche Krankengeld erhalten (wir berichteten bereits darüber). Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben Selbstständige dann, wenn sie ab dem 1. August 2009 – statt wie bisher 14,3 Prozent beim Wahltarif ohne Anspruch auf Krankengeld – den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent geleistet haben.
Zusatzversicherung
Immer noch ist unklar, wie die Zusatzversicherung für Krankengeld zu behandeln ist. Denn bisher ist noch ungeklärt, ob die privat abgeschlossene Zusatzversicherung aufgrund der neuen Rechtslage kurzfristig gekündigt werden kann oder nicht.
Tags: Existenzgründer, gesetzliche Krankenversicherung, Gründer, Krankengeld, Krankenversicherung, PKV, private Zusatzversicherung, Selbstständige, Wahltarife
Abgelegt in:
Aktuelles
15. Juli 2009 at 04Europe/BerlinWed, 15 Jul 2009 09:04:10 +0000
[...] Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 entfiel das Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Nach harscher Kritik von Betroffenen, Verbänden und Politik wurde diese Lücke in der Risikovorsorge geschlossen. Der Bundesrat folgte einer Gesetzesänderung des Bundestags. Dazu berichteten wir bereits mehrfach. [...]