Krankengeld für Selbstständige (Update)

15. Juli 2009 von JK

Ab dem 1. August 2009 erhalten Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiter versichert sind, ab der siebten Krankheitswoche wieder Krankengeld. Ein entsprechendes Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Schutz von Selbstständigen

Während einer Marathonsitzung am 10. Juli 2009 und zugleich der letzten Sitzung vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode, verabschiedete der Bundesrat – neben weiteren 63 neuen Gesetzen, Gesetzesänderung und –vorlagen – das Gesetz über die Wiedereinführung des Krankengeldes für Selbstständige. Damit schloss die Länderkammer endlich eine große Lücke im Risikoschutz für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 entfiel das Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Nach harscher Kritik von Betroffenen, Verbänden und Politik wurde diese Lücke in der Risikovorsorge geschlossen. Der Bundesrat folgte einer Gesetzesänderung des Bundestags. Dazu berichteten wir bereits mehrfach.

Änderungen

Im Krankheitsfall haben Selbstständige wieder Anspruch ab der siebten Krankheitswoche das gesetzliche Krankengeld zu beziehen. Damit erhalten Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer wieder eine Alternative zu den in der Regel teuren Wahltarifen der Krankenkassen. Die speziellen Zusatzversicherungen sollten mit der Einführung des Gesundheitsfonds das Krankengeld für Selbstständige regeln. Gemäß dem Grundsatz der Freiwilligkeit konnte jeder selbst entscheiden, ob und wie viel er für die Zeit der Krankheit vorsorgen wollte. Doch in der Praxis erwiesen sich die Zusatzpolicen vor allem für Ältere als unverhältnismäßig teuer. Aus diesem Grund wurde mit der Gesetzesänderung gleichzeitig eine Staffelung nach dem Alter bei den Wahltarifen verboten.

Kritik

Das gesetzliche Krankengeld wird jedoch nicht gleich ab dem ersten Krankheitstag gezahlt. Es wird – wie bei einem angestellten Arbeitnehmer – erst mit dem Beginn der siebten Krankheitswoche gezahlt. Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer kritisieren diese Entscheidung. Im Gegensatz zu fest angestellten Arbeitnehmern haben diese Berufsgruppen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Das heißt, die ersten sechs Wochen der Krankheit müssen Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, finanziell selbst überbrücken oder über einen Wahltarif der Krankenversicherung absichern. Die Zusatzversicherung aber belastet die monatlichen Ausgaben dieser Berufsgruppen zusätzlich.

Auch für Privatversicherte ändert sich nichts. Sie sind von den Neuregelungen nicht betroffen und müssen sich wie bisher selbst um eine Absicherung im Krankheitsfall kümmern.

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2 Reaktionen

  1. Gesundheitsreform macht Selbstständigen zu schaffen | Bürgschaft ohne Bank

    [...] die Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, haben wir hier bereits öfters berichtet. Eine Nachfrage im Bundestag hat nun bestätigt, dass Selbständige, die ihre Krankenversicherung [...]

  2. Was hat sich 2011 geändert? (I) | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Wahl zwischen dem Versicherungsschutz mit oder ohne Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Der Versicherungsschutz mit Krankengeld kostet 0,6 Prozent vom Beitrag zusätzlich. Mit dem Jahreswechsel ist der Beitrag zur gesetzlichen [...]

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