Gründungszuschuss/Einstiegsgeld – Was die Arbeitsagentur erwartet

17. Juli 2009 von JK

In Deutschland ist Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit für viele Menschen der entscheidende Grund, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Agentur für Arbeit unterstützt solche Existenzgründer mit Angeboten unterschiedlicher Dauer und Umfang. Die Agentur verfolgt bei der Förderung von Existenzgründungen ein klares Ziel. Daher ist es gut zu wissen, welche Erwartungen die Agentur an die geförderten hat und was sie gar nicht unterstützt.

Ziel: Arbeitslosigkeit dauerhaft überwinden

Das große Ziel der Agentur für Arbeit ist ganz klar die dauerhafte Überwindung der Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grund unterstützt die Arbeitsagentur gründungswillige Arbeitslose auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Doch um auf die verschiedenen Angebote wie Existenzgründungszuschuss oder Einstiegsgeld zugreifen zu können, muss der Existenzgründer und sein Vorhaben einige Bedingungen erfüllen.

Lebensunterhalt

Der Existenzgründer muss nachweisen, dass er durch seine Selbstständigkeit dauerhaft seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann. Für die Agentur bedeutet das ganz praktisch folgendes: Ist der Verdienst des Gründers deutlich niedriger als der Verdienst in einer vorherigen Festanstellung, muss die Arbeitsagentur damit rechnen, dass der Existenzgründer auf kurz oder lang die Selbstständigkeit wieder aufgeben könnte. Daher ist es für die Sachbearbeiter enorm wichtig, dass der Gründer einen Geschäftsplan vorlegen kann, in dem ein ausreichend hoher kalkulatorischer Unternehmerlohn zu erkennen ist. Und natürlich sollte es nicht irgendein Fantasiebetrag sein, sondern er muss auf realistischen und durch den Businessplan begründbaren Zahlen basieren.

Soziale Absicherung

Wichtig, um in den Genuss der Förderung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu kommen, ist die eigene soziale Absicherung. Als Selbstständiger ist man nicht mehr oder nur noch sehr beschränkt den Maßnahmen zur sozialen Absicherung durch den Staat unterworfen. Im Sinne der unternehmerischen Freiheit steht es jedem Selbstständigen frei, wie und in welcher Form er beispielsweise Vorsorge für das Alter betreibt. Allerdings wirft die Agentur für Arbeit bei der Entscheidung über eine Förderung zur Selbstständigkeit ein Auge auf diesen Bereich.

Für die Agentur stellt es sich wie folgt dar: Wer in seiner Selbstständigkeit durch zu niedrige Umsätze zum Beispiel auf den Aufbau einer privaten Altersvorsorge verzichtet, kann später im Alter zur Belastung für den Staat und die staatlichen Systeme der Fürsorge werden. Aus diesem Grund prüfen die Sachbearbeiter, ob bei der Schätzung des Unternehmerlohns auch ausreichende Mittel für die eigene soziale Absicherung berücksichtigt wurden.

Allerdings bleibt es – wie oben beschrieben – der eigenen unternehmerischen Freiheit überlassen, ob diese Beträge auch tatsächlich für den Aufbau einer Altersvorsorge eingesetzt werden oder nicht. An dieser Stelle liegt die Verantwortung für die persönliche Zukunft allein in den Händen des Existenzgründers.

Risikominimierung

Um dem Ziel einer dauerhaften Überwindung der Arbeitslosigkeit näher zu kommen, ist die Agentur für Arbeit darauf bedacht, dass Risiko für den Existenzgründer und letztlich auch für die Agentur selbst zu minimieren. Daher wird das Vorhaben des Gründers einer fachkundigen Prüfung unterzogen, um zu überprüfen, ob sich die Einkünfte im geplanten Umfang überhaupt realisieren lassen. Hintergrund ist, dass das Scheitern des Existenzgründers wieder zu einer erneuten Arbeitslosigkeit führen kann.

Schaffung neuer Arbeitsplätze

Ein weiterer wesentlicher Punkt für die Arbeitsagentur ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch eine Existenzgründung, vor allem wenn es sich dabei um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze handelt. Daher hat die Agentur bei der Förderung von Existenzgründungen ganz andere Erwartungen als beispielsweise Kapital- und Fördermittelgeber. Eine realistische Planung, dass der Gründer langfristig seinen Lebensunterhalt selbst decken kann, ist entscheidend für die Arbeitsagentur. Kann ein Gründer weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, kann er mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen rechnen.

Im zweiten Teil geht es darum, was zu einer Ablehnung der Förderung durch die Agentur für Arbeit führen kann.

Tags: , , , , , , , ,
Abgelegt in: Aktuelles

13 Reaktionen

  1. Gründungszuschuss entfällt bei vorübergehender Festanstellung | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Für die Praxis bedeutet das, dass ein Existenzgründer nur dann wieder Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, wenn zwischen der Unterbrechung der Selbstständigkeit und der Fortsetzung mindestens 24 [...]

  2. Neue Rechengrößen bei Sozialversicherungen geplant | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Beitragssatz von 14,9 Prozent von 188 auf 190 Euro – für die Zeit des Bezugs des Gründungszuschusses durch die Agentur für Arbeit. Danach würde der Beitrag von 282 auf 286 steigen. Der [...]

  3. Schwierigkeiten im Mikrokredit-Bereich | Bürgschaft ohne Bank

    [...] von Gründungsvorhaben unter 10.000 Euro können die meisten Existenzgründer eigene Ersparnisse, Gründungszuschüsse und das Einstiegsgeld aufbringen und ggf. durch Darlehen von Freunden, Bekannten, Verwandten und der [...]

  4. Aus der Not heraus | Bürgschaft ohne Bank

    [...] 2009 beantragten nach Auskunft der Agentur knapp 117.000 Arbeitslose Fördermittel aus dem Gründerzuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld (ALG II). Im Vergleichszeitraum 2008 waren es nur rund 111.000 [...]

  5. Strenge Prüfung beim Gründungszuschuss | Bürgschaft ohne Bank

    [...] werden durch die Berater nach speziellen Kriterienkatalogen gesondert geprüft (”Was die Arbeitsagentur erwartet“). Die Förderung von Vertriebstätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben werden von der [...]

  6. Beitragserhöhung für freiwillige Arbeitslosenversicherung | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Im vergangenen Jahr sind etwa zwei Drittel aller Existenzgründer bundesweit, die mit Hilfe des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit den Weg in die Selbständigkeit gegangen sind, der freiwilligen [...]

  7. Gründerreport 2010 – Weniger Bürokratie wagen | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Gründer zu den Industrie- und Handelskammern schicken, wenn es um die Verlängerung des Gründungszuschusses geht. Diese Praxis überrascht allerdings, weil die Verlängerung des Gründungszuschusses nicht von [...]

  8. Gründungsmonitor 2010 | Bürgschaft ohne Bank

    [...] waren vor der Gründung arbeitslos. Der Großteil (157.000) von ihnen konnte dank des Gründungszuschusses und des Einstiegsgeldes der Agentur für Arbeit den Weg in die Selbständigkeit [...]

  9. Keine Rückforderung des Gründungszuschuss | Bürgschaft ohne Bank

    [...] der Arbeitsagentur nachzukommen und die Aufnahme einer abhängigen Tätigkeit anzuzeigen. Der Gründungszuschuss wird bis zum Beginn des Angestelltenverhältnisses weiter gezahlt. Bedingung dafür ist, dass bis [...]

  10. Stichtag für den Gründungszuschuss? | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Stichtag für die Beantragung des Gründungszuschusses sollte gründlich überlegt sein. Mit dem Beginn der Selbstständigkeit endet auch die Zeit der [...]

  11. Zuverdienst in der Gründungsphase | Bürgschaft ohne Bank

    [...] mit einem geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Gründungszuschuss spielen in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit häufig mit dem Gedanken, etwas Geld durch [...]

  12. Mögliche Änderungen beim Gründungszuschuss | Bürgschaft ohne Bank

    [...] werden. Um den Sparvorgaben des Finanzministers nachzukommen, sollen die Bedingungen für den Gründungszuschuss deutlich verschärft [...]

  13. Sechs Monate zusätzliche Förderung | Bürgschaft ohne Bank

    [...] Gründungszuschuss kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Das heißt: insgesamt 1.800 Euro zusätzlich [...]

Einen Kommentar schreiben

Bitte beachten: Die Kommentar-Moderation ist eingeschaltet, deshalb könnte Ihr Beitrag etwas später veröffentlicht werden. Sie brauchen Ihren Kommentar nicht mehrmals abzugeben.