Gründungszuschuss/Einstiegsgeld – Was die Arbeitsagentur nicht fördert

24. Juli 2009 von JK

In Deutschland ist Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit für viele Menschen der entscheidende Grund, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Agentur für Arbeit unterstützt solche Existenzgründer mit Angeboten unterschiedlicher Dauer und Umfang. Die Agentur verfolgt bei der Förderung von Existenzgründungen ein klares Ziel. Daher ist es gut zu wissen, welche Erwartungen die Agentur an die geförderten hat und was sie gar nicht unterstützt.

Um nicht gleich zu Beginn der Selbstständigkeit eine herbe Enttäuschung erleben zu müssen, ist es für jeden Existenzgründer gut zu wissen, was die Arbeitsagentur fördert bzw. woran ein Vorhaben scheitern kann.

Persönliche Eignung

Die Agentur für Arbeit fördert die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit diversen finanziellen Mitteln. Doch bevor man in den Genuss dieser Mittel kommt, muss die Agentur zunächst sowohl vom Vorhaben selbst auch von der Person als solche überzeugt sein. Die Arbeitsagentur muss bei der Förderung immer befürchten, dass sich die im Businessplan beschriebenen Ziele und Pläne als unrealistisch herausstellen bzw. die Person als ungeeignet erscheint. Aus diesem Grund wird eine genaue Darlegung der persönlichen Eignung durch den Antragsteller gefordert.

Vorbeugung gegen Missbrauch und Mitnahmeeffekte

Die Agentur für Arbeit ist darum bemüht, Missbrauch und Mitnahmeeffekte von Fördergeldern zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu beschränken. Zum Beispiel ist es bereits vorgekommen, dass der Gründungszuschuss zur Verlängerung des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I missbraucht wurde. Ebenfalls soll verhindert werden, dass der Gründungszuschuss lediglich zur Aufstockung der monatlichen Bezüge missbraucht wird. Daher sollen nur Existenzgründer in den Genuss der Förderung kommen, die glaubhaft versichern können, dass sie längerfristig eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.

Genauso wie der Missbrauch werden auch Mitnahmeeffekte bereits selbständiger Personen von der Arbeitsagentur befürchtet. Die Agentur für Arbeit ist weit davon entfernt jeden Antragsteller unter Generalverdacht zustellen, aber die Erfahrungen haben gezeigt, dass es Antragsteller gibt, die sich durch den Gründungszuschuss ihre bereits vorhandene Selbstständigkeit fördern lassen wollen. Ähnliches gilt auch bei der Übernahme von bereits gut laufenden Betrieben.

Dennoch fördert die Arbeitsagentur den Übergang von einer nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wichtig für die Agentur ist, dass die Einnahmen am Anfang noch nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken. Wird daher die Selbstständigkeit erst nebenberuflich, bei verbesserter Einnahmensituation dann hauptberuflich ausgeübt, kann ein Existenzgründer in den Genuss der Förderung durch die Arbeitsagentur kommen.

Der Gründungszuschuss erleichtert darüber hinaus die Übernahme von bereits bestehenden Unternehmen und Betrieben. Gefördert wird eine Betriebsübernahme dann, wenn der Existenzgründer für die Übernahme einen vertraglich festgehaltenen Kaufpreis zahlt. Der Käufer des Unternehmens trägt ein erhebliches persönliches Risiko, wenn er nach dem Übernahmeplan bereits von Anfang an aus den Betriebsüberschüssen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

Scheinselbstständigkeit

Die Agentur für Arbeit ist vom Gesetzgeber angehalten, die Umwandlung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten in nichtsozialversicherungspflichtige Tätigkeiten weder zu unterstützen noch finanziell zu fördern. Um eine Scheinselbstständigkeit bereits von Anfang an auszuschließen, hat die Agentur spezielle Fragen und Formulare entwickelt, die bei Beantragung des Gründungszuschusses eine Scheinselbstständigkeit von vorneherein ausschließen.

Wettbewerbsverzerrungen

Ein weiterer Grund den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu verweigern besteht dann, wenn durch die Gewährung einer Förderung Wettbewerbsverzerrungen am Markt entstehen könnten. Die Agentur für Arbeit begründet es so, dass Existenzgründer mit der Förderung einen finanziellen Vorteil gegenüber Existenzgründern ohne Förderung bzw. gegenüber am Markt befindlichen Selbstständigen haben. Geförderte Gründer könnten dadurch Wettbewerber finanziell unterbieten. Daher soll der Gründungszuschuss auch nicht als Einnahme im Unternehmenskonzept berücksichtigt werden. Die Agentur befürchtet nämlich, dass es dann zu einer aggressiven Preiskalkulation durch den geförderten Existenzgründer kommen könnte, der zulasten der Mitbewerber am Markt geht.

Absinken von Eintrittsbarrieren

Dieser Punkt geht vor allem auf den Druck von Berufszweigen zurück, die sich in Kammern organisiert haben. Der Gründungszuschuss, so die Begründung, kann dazu führen, dass die Eintrittsbarrieren und die Profitabilität in bestimmten Branchen absinken könnten. Durch eine Ablehnung der Förderung durch die Arbeitsagentur soll eine erhöhte Zahl von Neueinsteigern in die Branchen verhindert und ein durch staatliche Eingriffe verschärfter Wettbewerb vermieden werden.

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2 Reaktionen

  1. markus hübner

    Sie schreiben:
    “Daher soll der Gründungszuschuss auch nicht als Einnahme im Unternehmenskonzept berücksichtigt werden. Die Agentur befürchtet nämlich, dass es dann zu einer aggressiven Preiskalkulation durch den geförderten Existenzgründer kommen könnte, der zulasten der Mitbewerber am Markt geht.”

    Das ist der größte Schwachsinn, den ich zu diesem Thema gelesen habe. Natürlich gehört der GZ in den Liquiditätsplan. Wie soll man durch einen GZ eine “agressivere” Preispolitik kommen???

    Geben Sie doch dann bitte die Quelle an, auf die Sie sich beziehen. Andernfalls muss sich die Autor dieses Artikel gefallen lassen, dass er unreflektiv diesen Quatsch verbreitet.

  2. Alfons Hügemann

    Hallo Herr Hübner,

    Es ist schon richtig, den Gründungszuschuss (GZ) nicht als Einnahme im Businessplan zu berücksichtigen. Er gehört in die Liquiditätsplanung, die Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. das Einkommen des Unternehmens gibt bzw. in die Einkommensbilanz. Durch den GZ wird Kaptial zugeführt. Das hat allerdings nichts mit der Rentabilität des Unternehmens zu tun bzw. mit dessen Preispoltik.

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