Gesundheitsreform macht Selbstständigen zu schaffen
Wer selbstständig ist, hat die volle unternehmerische Freiheit. Man kann entscheiden, ob man in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in die Private wechselt und welche Leistungen für einen persönlich wichtig und interessant sind. Allerdings hat das ganze System auch einen gewaltigen Haken: Wer seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann, bekommt keine Unterstützung.
Keine Unterstützung
Über die Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, haben wir hier bereits öfters berichtet. Eine Nachfrage im Bundestag hat nun bestätigt, dass Selbständige, die ihre Krankenversicherung nicht mehr zahlen können und auf Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) angewiesen sind, keine zusätzliche Unterstützung erhalten. Das heißt, Selbstständige, die in Not geraten sind, können vorerst nicht mit finanzieller Unterstützung durch den Staat rechnen. Das Bundesgesundheitsministerium musste in dieser Sache grobe Fehler einräumen. Eine rasche Änderung der Situation sei aber derzeit nicht möglich.
Änderungen derzeit unmöglich
Eine Änderung dieses groben Schnitzers in der Gesundheitsreform – etwa durch eine „gesetzliche Neuregelung zur Behebung…“, wie etwas im Bezug auf Krankengeld für Selbstständige ab der sechsten Krankheitswoche – ist derzeit unmöglich. Das Bundesgesundheitsministerium verweist in diesem Zusammen auf das nahende Ende der Legislaturperiode.
Betroffene
Von dieser Gesetzeslücke sind vor allem gescheiterte Kleinunternehmen und Freiberufler betroffen. Die meisten von ihnen sind bei der Aufnahme der Selbstständigkeit in die private Krankenversicherung gewechselt. Nach dem Scheitern der Selbstständigkeit sind viele der ehemaligen Existenzgründer auf ALG II angewiesen, insofern sie nicht eine bei Beginn der Selbstständigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abgeschlossen haben. Durch die Gesundheitsreform sind sie nun gezwungen sich auch bei Bezug von ALG II weiterhin privat zu versichern.
Bei einem ALG II Höchstsatz für einen Alleinstehenden von 359 Euro im Monat, kostet der ermäßigte Mindesttarif einer Krankenkasse etwa 285 Euro im Monat. Die Unterstützung vom Staat beträgt nur 130 Euro. Den Differenzbetrag von 155 Euro müssen die Betroffenen selbst aufbringen, obwohl sie mit monatlich 359 Euro (Höchstsatz) bereits am Existenzminimum leben.
Es bleibt zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 und möglichst noch in diesem Jahr, eine gesetzliche Neuregelung verabschiedet wird und der Fehler zu Gunsten der Betroffenen behoben wird.
Tags: Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitslosengeld, Existenzgründer, Gesundheitsreform, Gründer, Hartz IV, Krankenversicherung, PKV, Selbstständige, Selbstständigkeit
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Aktuelles
7. September 2009 at 18Europe/BerlinMon, 07 Sep 2009 20:18:39 +0000
Manchmal kann man nurnoch den Kopf schütteln, wie ungenau in manchen Ministerien gearbeitet wird.
8. September 2009 at 54Europe/BerlinTue, 08 Sep 2009 15:54:48 +0000
[...] Bürgschaft-ohne-Bank-Blog ein besonderes Fettnäpfchen, das die Regierung den Selbständigen zum 1. Januar 2009 vor die Füße gestellt hat: “Eine Nachfrage im Bundestag hat nun bestätigt, dass Selbständige, die ihre [...]
9. September 2009 at 02Europe/BerlinWed, 09 Sep 2009 10:02:14 +0000
Mal im Ernst: Die Zahl der Selbständigen ist so unbedeutend, dass man mit dieser Gruppe kaum rechnen muss. Am liebsten wäre es den Politikern, die Unternehmer hätten alle eine Mini-GmbH gegründet und wären so zu Angestellten mutiert. Dann hätte sich das “Problem” mit dem Unternehmertum erledigt, denn Leute, die risikolos leben (Angestellte) sind besser zu lenken.