Buchführung Teil II: Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung

14. Oktober 2009 von JK

Im ersten Teil haben wir uns mit der Bilanzbuchhaltung befasst. Sie gilt für alle Gewerbetreibenden, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb oder eine Kapitalgesellschaft führen. Ausnahme bilden Gewerbebetriebe, deren Umsatz 500.000 Euro und deren Gewinn 50.000 Euro im Jahr nicht überschreitet und Selbstständige der freien Berufe. In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung näher beschäftigen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung – EÜR

Wer als Unternehmer unterhalb der Umsatz- und Gewinngrenze von 500.000 bzw. 50.000 Euro liegt ist nicht zur Bilanzbuchhaltung verpflichtet. Das gleiche gilt auch für Selbstständige der freien Berufe. Generell ist die EÜR einfacher. Der Zeitaufwand ist bedeutend geringer als gegenüber der Bilanzbuchhaltung. Existenzgründer und Selbstständige müssen lediglich am Tag der Zahlung alle Eingänge und Ausgänge aufzeichnen. Am Ende des Geschäftsjahres werden zur Gewinnermittlung alle Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Das Abziehen der Ausgaben von den Einnahmen wird als Einnahmen-Überschuss-Rechnung bezeichnet.

Im Gegensatz zur Bilanzbuchhaltung interessiert sich die EÜR ausschließlich für die eigenen Geldbewegungen. Das heißt, Einnahmen werden immer erst dann verzeichnet und versteuert, wenn sie auf dem Bankkonto oder in der Kasse (bei Barzahlung) angekommen sind. In der EÜR sind daher weder Schulden noch ausstehende Rechnungen verzeichnet. Der Nachteil ist, dass der Existenzgründer und Unternehmer nur Informationen zum Gewinn oder Verlust hat, aber keinen Überblick erhält, wie viel Geld noch im Umlauf ist bzw. welche Schulden das Unternehmen hat.

Im dritten Teil werden wir uns mit der Betriebswirtschaftlichen Auswertung beschäftigen.

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3 Reaktionen

  1. Hans mehrens

    Welche Betriebsuasgaben kann ein Künstler, z. B. Regisseur, geltend machen ? Z. B. Autofahrten zum Dienstort, Studienreisen ins Ausland ? Muß gegenüber dem Finanzamt ein Schemata (betriebseinnahmen auf der einen Seite, Betriebsausgaben auf der anderen Seite, erstellt werden ?

  2. Michael Schwarz

    Darüber kann ein Steuerberater am besten Auskunft geben.

  3. Sechs Monate zusätzliche Förderung | Bürgschaft ohne Bank

    [...] werden konnten. Der Bericht sollte darüber hinaus auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der vergangenen Monate seit Gründungsbeginn [...]

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