Buchführung Teil III: Die Betriebswirtschaftliche Auswertung

21. Oktober 2009 von JK

Im zweiten Teil zum Thema Buchführung haben wir uns mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beschäftigt. Existenzgründer und Selbstständige müssen bei der EÜR lediglich am Tag der Zahlung alle Eingänge und Ausgänge aufzeichnen. Am Ende des Geschäftsjahres werden zur Gewinnermittlung alle Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. In diesem Beitrag wollen wir uns nun mit der Betriebswirtschaftlichen Auswertung befassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung – BWA

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung ermöglicht einen raschen Überblick über Umsatz, Kosten- und Gewinnsituation des Unternehmens. In der BWA werden alle Aufwendungen allen Erlösen gegenüber gestellt. Darüber hinaus wird in der BWA auch der Umsatz des Unternehmens dargestellt. Daher ist die BWA wichtig für die Feststellung der Kosten des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, monatlich eine BWA durchzuführen, um Veränderungen bei den Kosten so schnell wie möglich sichtbar zu machen. Dadurch ergibt sich eine gute Vergleichbarkeit zu den Vormonaten.

Aus der BWA lassen sich aber nicht nur Umsatz und Kosten ablesen. Viel wichtiger ist der Gewinn, denn Gewinn (Umsatz – Kosten = Gewinn) bedeutet, dass auf der einen Seite alle Betriebskosten, Investitionen und betriebliche Steuern gedeckt werden können und auf der anderen Seite ausreichend Geld für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Experten raten vor allem Existenzgründern bei der Betrachtung des Gewinns zur Vorsicht. Gerade in der Anfangsphase mag der erzielte Gewinn als ausreichend erscheinen. Allerdings muss jeder Unternehmer berücksichtigen, dass ihm auch das Gehalt vergütet wird. Das bedeutet, dass der Existenzgründer und Unternehmer soviel Gewinn erzielen muss, wie er in einer Festanstellung verdienen könnte.

Steuerberater

Die unterschiedlichen Buchungssätze stellen besonders Existenzgründer am Anfang ihrer Gründung vor große Probleme. Deshalb raten Experten dazu, am Anfang die Buchhaltung nicht komplett allein zu führen. In den meisten Fällen ist das Thema Buchhaltung für Gründer Neuland. Das kann zu Fehlern führen, die sich unter Umständen steuerlich negativ auswirken könnten oder sich im Nachhinein nicht mehr ausbessern lassen. Ein Steuerberater kann dem Existenzgründer gerade in der Anfangsphase viel Zeit, Aufwand und Ärger sparen.

Natürlich ist ein Steuerberater nicht ganz billig. Die Stundenpreise sind in der  sogenannten Steuerberatergebührenverordnung festgeschrieben. Darum raten Gründerexperten dazu, den externen Buchhalter oder Steuerberater nicht erst lange Belege sortieren oder suchen zu lassen, da jede Stunde teuer ist. Daher sollten Gründen durch eine kontinuierliche und gute Buchführung ihren Steuerberater unterstützen. Außerdem sollten sich die Ausgaben für den Steuerberater über zusätzlichen Umsatz bezahlt machen bzw. durch die Zeitersparnis zusätzlicher Umsatz generiert werden.

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