Risiko Erbschaftssteuer
Jährlich müssen rund 70.000 deutsche Unternehmen ihre Nachfolge regeln. In etwa der Hälfte der Unternehmen kommt der neue Chef aus dem Kreis der Unternehmerfamilie. Durch die neue Erbschaftssteuer könnte die Unternehmensnachfolge innerhalb der eigenen Familie aber bald zu einer existentiellen Herausforderungen werden.
Erbschaftsteuerreform
Seit Januar 2009 ist die neue Erbschaftssteuer in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat herausgefunden, dass etwa ein Drittel der befragten Unternehmen die Reform der Erbschaftssteuer für ein großes Hemmnis bei der Unternehmensnachfolge hält. Das sind 50 Prozent mehr als noch vor drei Jahren.
Nach der Erbschaftsteuerreform ist es zwar möglich, dass die Erben die Nachfolge antreten können ohne Steuern zahlen zu müssen, doch die Auflagen sind sehr streng. Der Betrieb muss beispielsweise zehn Jahre in unveränderter Form fortgeführt werden. Das Verwaltungsvermögen des Unternehmens (z.B. Immobilien, Wertpapiere etc.) darf dabei zehn Prozent des gesamten Betriebsvermögens nicht übersteigen.
Kehrseiten
Es besteht auch die Möglichkeit nur 15 Prozent des Erbes zu versteuern und die Verschonung von der Steuer für die restlichen 85 Prozent des Erbes in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall muss aber der geerbte Betrieb sieben Jahre fortgeführt werden. Die Lohnsumme darf in diesem Zeitraum nur leicht sinken. Das Verwaltungsvermögen des Unternehmens darf aber nur bis zur Hälfte des Betriebsvermögens ausmachen. Auf dem ersten Blick klingt diese Möglichkeit durchaus verlockend, aber es gibt dabei auch eine Kehrseite der Medaille.
Diese Kehrseite zeigt sich vor allem in Zeiten der Krise wie der aktuellen Wirtschaftskrise. Die Lohnsummenbindung ist für 90 Prozent der Befragten Unternehmer der DIHK-Umfrage extrem belastend. Der Hintergrund ist, dass die Regelung Entlassungen bei Auftrags- und Umsatzeinbußen ganz einfach verbietet. Auch arbeitsmarktpolitische Instrumente wie die derzeit sehr erfolgreich eingesetzte Kurzarbeit dürfen Unternehmenserben in diesem Fall nicht einsetzen.
Die sogenannte Verschonungsregel im neuen Erbschaftssteuerrecht hebt nicht nur auf die Zahl der Arbeitsplätze ab. Sie zielt auch auf die Summe der gezahlten Löhne und Gehälter ab. Bei der Einführung der Kurzarbeit sinken diese entsprechend, so dass dadurch auch das Verbot der Kurzarbeit begründet ist.
Unternehmenswert
Ebenfalls heftig kritisiert wird die Berechnung des Unternehmenswertes. Der Unternehmenswert ist die Grundlage, auf der die Erbschaftssteuer festgesetzt wird. Bei der Ermittlung des Erbschaftssteuersatzes wird das sogenannte Ertragswertverfahren angewendet, das sich am Ertrag des Unternehmens in den Jahren vor dem Erbfall orientiert. Das Gesetz berücksichtigt dabei jedoch nicht, dass der Ertrag in Zeiten der Rezession deutlich sinkt. Die Stiftung Familienunternehmen kritisiert diese Regelung, da sich die Boomjahre auf die Firmenerben in Zeiten der Krise nun wie ein Boomerang auswirkt.
Finanzierung
Das neue Erbschaftssteuerrecht hat auch Auswirkungen auf die Finanzierung der Unternehmen. Zwar kann man diese Auswirkungen der Reform nur indirekt zuschreiben, trotzdem wiegen sie schwer. Solange die Banken damit rechnen müssen, dass einem Unternehmenserben hohe Steuerforderungen drohen, stellen sie in der Regel dem Erben ein schlechteres Rating aus. Um einen Kredit zu bekommen, muss der angehende Erbe höhere Konditionen in Kaufnehmen, als wenn kein Erbe bevorstehen würde. Dadurch drohen mögliche Finanzierungskosten zu explodieren. Vor allem in Zeiten, in denen viele Betriebe bereits ohnehin Schwierigkeiten haben frisches Kapital zu bekommen, wirkt dieser Effekt noch verschärfend.
Möglicher Ausweg
Gerade im Fall der Kreditaufnahme stellen sich die Bürgschaftsbanken – wie etwa die Bürgschaftsbank Hessen – als Alternative dar. Die Hausbank ist an einer Finanzierung zwar grundsätzlich interessiert, doch die Sicherheiten reichen mangels schlechterem Rating nicht aus. In diesem Fall benötigt der (potentielle) Erbe einen starken Partner, der das Risiko mit trägt. Als Förderbank übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer aus Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen bis zu 80 Prozent und für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent der Kreditsumme und maximal 1,5 Millionen Euro (bei Bewilligungen in 2009 und 2010).
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