Altersarmut vermeiden

26. März 2010 von JK

Existenzgründer und Selbständige müssen für das Alter stärker vorsorgen. Vor allem Selbständige mit unterdurchschnittlichen Einkommen sind besonders häufig von Altersarmut betroffen. Um dies zu verhindern, werden immer wieder Forderungen nach einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge für Selbständige laut.

Armut im Alter

Über das Thema Armut im Alter unter Selbständigen haben wir hier schon öfters berichtet. Erfreulicherweise haben sich hier auch mehrere Kommentatoren zu diesem Thema geäußert. Dabei wurde auch unter anderem die Frage aufgeworfen, warum man nicht gleich eine kapitalgedeckte Altersvorsorge für Existenzgründer und Selbständige zur Pflicht macht.

Auch der Bundesverband der deutschen Banken (BdB) warnt in einer aktuellen Studie vor der wachsenden Armut im Alter. Besonders betroffen sind Personengruppen mit unterdurchschnittlichen Einkommen. Dazu zählen neben Langzeitarbeitslosen und Beschäftigte im Niedriglohnsektor auch immer mehr Selbständige.

Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) lebte 2008 jeder siebte Deutsche an der Grenze zur Armut. Das sind ein Drittel mehr Menschen als vor zehn Jahren. Als Arm gilt in Deutschland nach derzeitiger Definition, wer weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens im Monat zur Verfügung hat.

Versicherungspflicht

Um die Altersarmut unter Selbständigen einzudämmen, schlägt der Verband vor, dass Arbeitnehmer mit Eintritt in das Berufsleben einen kapitalgedeckten Altervorsorgevertrag verpflichtend abschließen sollten. Eine solche Absicherung existiert bereits in Form der Riester-Rente. Der Vorteil der Riester-Rente gegenüber einer betrieblichen Altersvorsorge ist, dass die Riester-Rente dem Arbeitnehmer auch beim Wechsel des Arbeitgebers erhalten bleibt. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich beim Arbeitgeberwechsel Probleme.

Da die meisten Existenzgründer ihre Selbständigkeit erst nach einer gewissen Zeit als angestellte Berufstätige aufnehmen, hätten sie beim Eintritt in die Selbständigkeit bereits einen Grundstein für ihre private Altersvorsorge gelegt. Zwar ist die Riester-Rente eigentlich nicht für Existenzgründer und Selbständige gedacht – dafür wurde alternativ die sogenannte Rürup-Rente eingeführt – trotzdem lässt sich die Riester-Rente ohne größere Schwierigkeiten in eine Rürup-Rente umwandeln. Diese bietet aufgrund ihrer flexibleren Einzahlmöglichkeiten und steuerlichen Absetzbarkeit größere Vorteile für Existenzgründer und Selbständige, denn gerade am Anfang der Selbständigkeit mangelt es an ausreichenden Mitteln, um auch noch fürs Alter vorsorgen zu können.

Inwiefern eine Versicherungspflicht für eine private Altersvorsorge eingeführt werden kann, ist fraglich. Ebenso fraglich ist, ob diese auch auf Existenzgründer und Selbständige ausgeweitet werden kann oder ob eine solche Pflicht zu weit in die Freiheiten eingreifen würde. Zur dieser Freiheit gehört auch die Freiheit selbst für sich vorzusorgen. Doch genau hieran scheitert es gerade bei Selbständigen mit unterdurchschnittlichen Einkommen, da die benötigen finanziellen Mittel nicht vorhanden sind um Rücklagen fürs Alter zu bilden.

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5 Reaktionen

  1. Andree

    Heutzutage kann man als selbsständiger doch froh sein, wenn man noch einigermassen jeden Monat über die Runden kommt.Dank Hartz4 sind soch erst recht viele Kleinunternehmer kaputt gegangen und sind jetzt hoch verschuldet und leben von Hartz4. Ob das der richtige Weg ist mag ih mal zu bezweifeln. Armes Deutschland halt geworden.

  2. Lastminute2010

    Was oben steht ist schon richtig. Als Selbständiger ist es auch nicht mehr so einfach Geld zu verdienen.

  3. 1a-türkei

    Heutzutage noch selbständig machen ist sowieso schon ein sehr hohes Risiko.

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