Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

3. Mai 2010 von JK

Das Land Hessen hat mit dem Projekt „Einheitlicher Ansprechpartner Hessen“ eine neue Möglichkeit der Online-Antragstellung für Existenzgründer und Dienstleister geschaffen. Dadurch können beispielsweise Gewerbeanmeldungen ganz bequem online abgewickelt werden.

Ziel des EAH

Das Projekt EAH (Einheitlicher Ansprechpartner Hessen) richtet sich an hessische Existenzgründer, Selbständige und Freiberufler aber auch an Unternehmer und Handwerker aus allen Branchen. Die Idee ist, Zeitraubende Behördengänge zu vermeiden. Gerade in der Startphase einer Existenzgründung nehmen die vielen Behördengänge viel Zeit in Anspruch, obwohl sich der Gründer lieber auf den Aufbau seiner Geschäfts konzentrieren würde. Daher ist es von nun an möglich verschiedene Behördengänge bequem von zu Hause oder vom Büro aus zu erledigen.

Existenzgründer, Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, die sich in Hessen niederlassen oder Geschäft verändern wollen, haben nun mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen eine zentrale Servicestelle, an die sie sich mit ihren Angelegenheiten wenden können.

Um die Antragstellung zur vereinfachen, wird ein völlig neues elektronisches Verfahren angeboten. Der Antragsteller wird beim Ausfüllen und Übermittlung des Formulars und der benötigten Dokumente durch den EAH unterstützt. Im Anschluss koordiniert dieser das weitere Verfahren, indem er alle zuständigen Stellen (z.B. Gemeinde, Kammern etc.) elektronisch beteiligt. Die Antworten der zuständigen Stellen erhalten die Antragsteller in elektronischer Form vom EAH – ohne dass dafür auch nur eine Behörde aufgesucht werden musste.

Projekt EAH

Das Projekt EAH geht auf eine Initiative der Europäischen Union zurück. Die Idee dahinter ist,  dass bürokratische Hürden, die Existenzgründer, Selbständige, Freiberufler und Unternehmer bei behördlichen Anträgen überwinden müssen, abgebaut werden sollen. Das Land Hessen hat diese Initiative aufgegriffen und entsprechend umgesetzt. Das Projekt EAH umfasst dabei folgende Maßnahmen:

  • Einrichten eines Einheitlichen Ansprechpartners zur Koordinierung der Verfahren
  • Elektronisch Anträge stellen via Internet
  • Vereinfachen der gesetzlichen Regelungen
  • Anträge gelten als bewilligt, wenn die Behörden innerhalb einer festgelegten Frist keine Antwort erteilen.

Eingerichtet wurden die EAH bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Darüber hinaus kann sich das Projekt auf ein Netzwerk aus Förderern von Existenzgründungen wie der Bürgschaftsbank Hessen stützen.

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