Buchhaltungs-Tipps

25. Juni 2010 von JK

Existenzgründer und Selbständige haben vor allem Anfang ihrer Gründung oftmals das Gefühl, nicht genügend Geld für die verschiedenen Steuertermine zu haben. Im Gegensatz zu fest angestellten Arbeitnehmern haben Selbständige mehre Steuertage im Jahre zu beachten.

Umsatzsteuervorauszahlungen

Sind Existenzgründer und Selbständige zur Umsatzsteuervorauszahlungen verpflichtet, so können sie dies entweder monatlich oder quartalsweise tun. In Abhängigkeit von der Umsatzgrenze der Unternehmung, fällt die Umsatzsteuerzahlung entweder erst nach der Zahlung durch den Kunden oder bereits nach der Rechnungsstellung an. Steuerexperten sprechen dabei von der Ist- bzw. Sollversteuerung.

Einkommensteuervorauszahlung

Die Einkommensteuervorauszahlung wird normalerweise vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen. Dabei richtet sich die Höhe der zu leistenden Beiträge nach dem letzten Einkommensteuerbescheid. Dieser Gesamtbetrag wird dann in vier Teile geteilt und gleichmäßig über das Jahr verteilt.

Lohnsteueranmeldung

Die wenigsten Existenzgründer betrifft dies schon am Anfang ihrer Selbständigkeit. Wer jedoch irgendwann eigenes Personal beschäftigt, muss dieses beim Finanzamt anmelden. Die Lohnsteueranmeldung wird grundsätzlich rückwirkend für den vergangenen Monat fällig. Das heißt, jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter einzubehalten und anschließend an das Finanzamt abzuführen.

Gewerbesteuervorauszahlung

Die Gewerbesteuervorauszahlung ist von der Größe und der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Weiterhin kann auf den Unternehmer noch die Körperschaftssteuer zu kommen.

Tipps

Um nicht auf dem Trockenem zu sitzen und nicht zu wissen, wo man nun das Geld für den nächsten fälligen Steuertermin herbekommt, hier ein paar Vorschläge von Steuer- und Gründungsexperten, um die Forderungen des Finanzamts zu begleichen:

Tagesgeldkonto

Die einfachste Methode ist, sich für die Steuer ein eigenes Online Tagesgeldkonto einzurichten. Am besten sollte in der Bezeichnung des Kontos irgendwo das Wort „Steuern“ auftauchen, damit Sie sofort wissen, auf welchem Konto Geld für die Steuervorauszahlungen gebucht wird. Vorteil des Tagesgeldkontos ist, dass das Geld für Finanzamt in seiner Liegezeit auch noch ein paar Zinsen erwirtschaftet.

Steuerkontrollblatt

Experten empfehlen mindestens einmal im Monat die tatsächlichen Steuern für den laufenden Monat zu prüfen. Am besten eignet sich dafür eine Tabelle, die mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms leicht angelegt und gepflegt werden kann. Hier sollte jede anfallende Steuerart eingetragen werden. Damit behält man den Überblick, weiß, welche Steuer in welchem Monat fällig wird und wie viel man überhaupt an das Finanzamt zu zahlen hat.

  • Um jede Steuerart zu erfassen, sollten zunächst alle Umsätze und Zahlungseingänge des letzten Monats zusammengerechnet werden. Daraus wird dann der 19-Prozentige Umsatzsteueranteil herausgerechnet – insofern man Umsatzsteuerpflichtig ist – und in der Tabelle unter dem Punkt Umsatzsteuer verbucht.
  • Die Beiträge für die Einkommensteuer-, ggf. Gewerbesteuer-, ggf. Körperschafteuervorauszahlung und ggf. Lohnsteueranmeldung lassen sich einfach aus den Steuervorauszahlungsbescheiden des Finanzamtes herauslesen. Sollte es notwendig sein, sollten die Beiträge auf einen Monat umgerechnet werden. Auch diese Beiträge sollten im Kontrollblatt als Monatswerte aufgeführt werden.
  • In einer weiteren Spalte kann der monatliche Gewinn eingetragen werden, sollte dieser monatlich errechnet werden. Dadurch lässt sich die ungefähre Höhe der Jahres-Einkommensteuer errechnen. Wird die jährliche Einkommensteuer durch zwölf geteilt, erhält man den Anteil, der jeden Monat auf das Steuerkonto gelegt werden sollte.

Wenn alle in Frage kommenden Steuervorauszahlungen in der Tabelle erfasst wurden, werden die Einzelbeträge zusammengerechnet. Das Ergebnis ist der Betrag, der monatlich auf das Steuerkonto überwiesen werden sollte. Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für dieses Konto erteilt, werden die fälligen Steuerbeträge automatisch abgebucht ohne das Firmenkonto zu belasten und ohne das man jeden Steuervorauszahlungstermin im Kopf haben muss.

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Eine Reaktion

  1. Joscha Prenzlow

    Vielen Dank für die vielen guten Tipp´s!

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