Gründungszuschuss retten

9. August 2010 von JK

Die Bundesagentur meldete Zweifel an, ob die von der Regierung beschlossenen Einsparungen bei den Arbeitsagenturen wirklich realisierbar sind. Geplant ist, dass die Arbeitsagenturen rund zwei Milliarden Euro dadurch einsparen sollen, dass aus Pflicht- nun Ermessensleistungen werden sollen. Später sollen sich die Einsparungen auf bis zu vier Milliarden erhöhen.
Einsparungen

Von dem 12,4 Milliarden Euro umfassenden Etat der Bundesagentur für Arbeit fließt ein Viertel in das Kurzarbeitergeld, dass in der Krise Massenentlassungen der Unternehmen verhindern sollte. Der zweitgrößte Ausgabenposten (2,3 Milliarden Euro) sind berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Dadurch sollen die beruflichen Fähigkeiten von u.a. behinderten Menschen verbessert werden. Wahrscheinlich werden in diesen beiden Posten so gut wie keine Einsparungen vorgenommen.

Es gilt als relativ sicher, dass die Bereiche Berufsbildung und Existenzgründungen ebenfalls von den Kürzungen ausgenommen sinbd. Laut dem Tagesspiegel wird es wohl kaum zu gravierenden Kürzungen im Bereich des Gründungszuschusses kommen, der zur Zeit mit 1,6 Milliarden Euro im Etat der Bundesagentur für Arbeit zu Buche schlägt. Das eine Kürzung in diesem Bereich nicht sinnvoll wäre, bestätigt auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach sind nämlich Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit viel erfolgreicher als man bisher allgemein angenommen hat.

Die Einsparungen erfolgen wahrscheinlich eher bei kleineren Posten wie Vermittlungsgutscheinen. Die Bundesregierung hofft, dass die größten Einsparungen durch die wieder anziehende Konjunktur geschaffen werden. Wenn die Wirtschaft wieder wächst, so das Kalkül, sinken die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld und Arbeitslosenunterstützung.

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