Gründerreport 2010 – Weniger Bürokratie wagen

16. August 2010 von JK

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellte seinen Gründerreport 2010 vor. Darin schlägt er unter anderem konkrete Erleichterungen für Existenzgründer vor, wie etwa die Abschaffung der Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer. Ohne Steuerberater wäre das Formular, so die Gründungsexperten des DIHK, kaum auszufüllen.

Weniger Bürokratie wagen

Neben der Abschaffung des Formulars Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmen, schlägt der DIHK auch vor, dass Existenzgründer künftig die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise vornehmen können, statt wie bisher jeden Monat. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, höhere Betragsgrenzen festzulegen. Dadurch könnten mehr Existenzgründer am Anfang ihrer Selbständigkeit in den Genuss kommen, auf die monatlichen Abgaben zu verzichten.

Der Gründerreport 2010 fordert die Kommunen auf, ihre Satzungen auf unverhältnismäßige Belastungen zu überprüfen und zu bereinigen. Als Beispiel wird angebracht, dass in einigen Großstädten unverhältnismäßige Gebühren für Parkplatzablöse erhoben werden. Bei der Parkplatzablöse handelt es sich um einen Betrag den ein Existenzgründer und Unternehmer leisten muss, wenn sein Unternehmen nicht genügend Kundenparkplätze bereithalten kann. Summen von 10.000 Euro und mehr sind in einigen Großstädten Deutschlands keine Seltenheit.

Darüber hinaus fordert der DIHK, dass die lokalen IHK dazu berechtigt werden, rechtsgültige Gewerbeanzeigen von Gründern vornehmen zu dürfen. Damit soll die Gewerbeanmeldung für Gründer erleichtert werden und mit den umfangreichen Beratungsleistungen der IHK verbunden und aus einer Hand angeboten werden können.

Kritik an den Arbeitsagenturen

Der DIHK übt deutlich Kritik an den Arbeitsagenturen. Diese würden zu viele Gründungswillige zu den IHK schicken. Gemeint sind damit vor allem Langzeitarbeitslose, deren Businesspläne wenig tragfähig sind. Der Hintergrund der Kritik ist, dass wenn ein Sachbearbeiter der Arbeitsagentur Zweifel an einem Businesskonzept hat, der Antragsteller gewohnheitsmäßig zur IHK geschickt wird, um eine fachkundige Stellungnahme einzuholen. Daher sollten die Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen und ARGEN besser geschult werden, um wenig erfolgversprechende Unternehmenskonzepte besser selbst auszusondern.

Ebenfalls kritisiert wird, dass manche Arbeitsagenturen Gründer zu den Industrie- und Handelskammern schicken, wenn es um die Verlängerung des Gründungszuschusses geht. Diese Praxis überrascht allerdings, weil die Verlängerung des Gründungszuschusses nicht von einer fachkundigen Stellungnahme der Gründungsexperten der IHK abhängt. Auf der anderen Seite aber wirkt sich ein positives Gutachten auch positiv auf die Verlängerung der Förderung aus.

Vor Ablauf der Basisförderung ist allgemein ein guter Zeitpunkt, den Erfolg einer Existenzgründung zu überprüfen. Daraus können Überlegungen folgen, durch welche strategischen Änderungen der Gründer in Zukunft noch erfolgreicher sein kann. Der DIHK fordert, dass diese Entscheidung die Arbeitsagenturen und ARGEN lieber selbst treffen sollen statt noch eine weitere fachkundige Stellungnahmen einzuholen. Dadurch könnte ein beträchtlicher Teil der Bürokratie abgebaut werden, dem Existenzgründer und Selbständige vor allem Anfang ihrer Selbständigkeit ausgeliefert sind.

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Abgelegt in: Aktuelles

Einen Kommentar schreiben

Bitte beachten: Die Kommentar-Moderation ist eingeschaltet, deshalb könnte Ihr Beitrag etwas später veröffentlicht werden. Sie brauchen Ihren Kommentar nicht mehrmals abzugeben.