“Bürgschaft ohne Bank” wird ausgebaut. Ab sofort können auch Gründer, die schon einmal selbständig waren, Bürgschaften im Rahmen des Programms erhalten. Das funktioniert auch dann, wenn die Gründung maximal drei Jahre zurück liegt - und keine großen bankkredite bewilligt wurden. Bei Unternehmensnachfolgern ist der Kredit-Höchstbetrag außerdem auf 500.000 Euro erhöht worden. Gründern mit höheren Kreditwünschen steht weiterhin der “normale” Antragsweg offen.
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