Ab dem 1. September hat die Bürgschaftsbank Hessen neue Bürgschaftsbedingungen. Einer der Effekte: Der Handel mit Kreditforderungen wird eingeschränkt. Denn wenn Kreditforderungen von anderen gehandelt werden, kann es für das Unternehmen, um dessen Kreditforderung es geht, riskant werden. Ab September dürfen verbürgte Kreditforderungen nicht mehr ohne Zustimmung der Bürgschaftsbank abgetreten oder verpfändet werden. Werden sie doch gehandelt, erlischt die Bürgschaft. Sollte eine Bürgschaft fällig werden, muss die kreditgebende Hausbank erst einmal bestätigen, dass ihr alleine die Forderung zusteht.
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