Hessen handelt. Wie versprochen hat die Landesregierung nun erste Maßnahmen ergriffen, um Zulieferer der Automobilindustrie zu stützen, wenn sie wegen der aktuellen Marktsituation in Schwierigkeiten gekommen sind. Ab sofort stehen für solche Unternehmen zusätzliche Betriebsmittel-Bürgschaften bereit. Das Angebot gilt “befristet bis auf weiteres als Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen - im Einzelfall auch größere Unternehmen - zu verbesserten Konditionen”, wie es in einer Mitteilung des hessischen Wirtschaftsministeriums heißt.
Demnach müssen folgende Kriterien von antragstellenden Unternehmen erfüllt sein:
- Betriebsmittellinien müssen ausgeschöpft sein
- Ein nennenswerter Eigenbeitrag der Gesellschafter muss geleistet sein oder werden (z.B. Gesellschafterdarlehen)
- i.d.R. signifikanter, nicht saisonaler, Auftrags- oder Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 25%
- Vorrangige Nutzung des Kurzarbeiterinstrumentes zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse, d.h. i.d.R. kein Arbeitsplatzabbau
- Nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell
- Kapitaldienstfähigkeit
- i.d.R. (noch) intakte Eigenkapitalsituation (kein verlustbedingter Verzehr des Eigenkapitals zu mehr als 50% und davon mehr als 25% während der letzten 12 Monate); d.h. (noch) kein UiS-Status; Für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gemäß EU-Definition gelten zusätzliche Auflagen und Bestimmungen der Europäischen Beihilfenkontrolle
- Ein Kreditinstitut ist zur Stellung eines Bürgschaftsantrages und der Übernahme eines Eigenobligoanteils bereit
Für weitere Informationen stehen die Investitionsbank Hessen (IB H) und die Bürgschaftsbank Hessen bereit. Bei der Bürgschaftsbank werden auch die Anträge gestellt. Ansprechpartner auf Seiten der Bürgschaftsbank sind Georg Schmidt (schmidt@bb-h.de, 0611/1507-36), Michael Schwarz (schwarz@bb-h.de, -26) und Norbert Kadau (kadau@bb-h.de, -30).





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