Kein Krankengeld für Selbstständige

Zum 1. Januar 2009 fällt der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige weg. Betroffen sind alle, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und für die ihre Selbstständigkeit der Hauptberuf darstellt. Dies regelt das „GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz“. Der bisherige Versicherungsschutz läuft zum Jahresende automatisch aus, im neuen Jahr tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Für viele Selbstständige und Existenzgründer bedeutet das höhere Beitragssätze. Betroffen werden vor allem Versicherte sein, die sich für eine besonders preiswerte Krankenversicherung entschieden haben.

Alte Regelung

Die bisherige Regelung war so, dass auch ein Selbstständiger, der freiwillig gesetzlich versichert ist, ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz einbeziehen konnte. Dafür bezahlte er den normalen Regelbeitrag, der dem Beitrag eines jeden Arbeitnehmers entspricht. In der Regel wurde das Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung gezahlt.

Neue Regelung

Mit dem 1. Januar 2009 fällt dieser zusätzliche Versicherungsschutz weg. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt dann ein bundesweit einheitlicher sogenannter ermäßigter Beitragssatz. Wer aber für den Krankheitsfall versichert sein will, um einen Verdienstausfall wenigstens teilweise abzudecken, muss sich zukünftig zusätzlich versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung verpflichtet, dafür Wahltarife anzubieten. Eine mögliche Alternative wäre eine private Krankentagegeld-Versicherung oder gleich ein kompletter Wechsel in eine private Krankenversicherung.

Die Beitragssätze für einen gesetzlichen Krankengeldschutz sind derzeit noch offen. Die Beiträge für einen privaten Krankengeldschutz hängen von der Höhe des versicherten Tagessatzes ab. Angenommen, ein Freiberufler, 40 Jahre alt, möchte sich zum gesetzlichen Höchstsatz von 85 Euro Krankengeld am Tag (entspricht 2.550 Euro im Monat) absichern. Bei der Versicherungskammer Bayern beispielsweise wäre er mit 40 Euro Monatsbeitrag für den Krankentagegeldschutz abgesichert. Handwerker oder Gewerbetreibende mit einem höheren Berufsrisiko müssten mit rund 70 Euro im Monat rechnen.

Wechselmöglichkeit bedenken

Gerade Existenzgründer und Selbstständige sollten beachten, dass sie nicht mehr jederzeit in eine private Krankenvollversicherung wechseln können, wenn sie bei einer Gesetzlichen ein Angebot mit Krankengeldanspruch angenommen haben. Denn bei diesen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen gilt eine Bindungsdauer von drei Jahren. Auch von dem bei Beitragserhöhung geltende Sonderkündigungsrecht kann der Versicherte dann keinen Gebrauch mehr machen.

Weiter Informationen zur Krankenversicherungspflicht für Selbstständige finden Sie hier im Blog.

2 Antworten auf “Kein Krankengeld für Selbstständige”


  • Am wichtigsten ist, keinen Schnellschuss zu machen, sondern ganz genau zu prüfen, welche private Krankenversicherung die optimale ist, denn die Unterschiede sind immens.

  • Dem Tipp möchte ich mich gerne anschließen. Bevor man etwas überstürzt entscheidet, sollte man sich ausreichend informieren. Über das Internet lassen sich viele seriöse und kostenlose Vergleichsportale zur PKV finden. Als besonders seriöse kann ich solche Makler empfehlen, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen kostenloses und ausführliches Beratungsgespräch machen. Im Anschluss sollten Sie dann ein auf ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot mehrere möglicher PKVs erhalten. In einem weiteren Gespräch mit dem Makler können weiter aufgekommene Fragen beantwortet werden, ehe Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.

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