Gründercoaching ohne Eigenanteil

Wer arbeitslos ist und den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchte, bekommt die Kosten für ein Gründercoaching zu 90 Prozent erstattet. Arbeitslose, die eine Existenz gründen möchten und in den Genuss der Förderung durch die Arbeitsagentur kommen, brauchen daher nur einen Eigenanteil von zehn Prozent für das Gründercoaching übernehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat das Förderprogramm „Gründungscoaching Deutschland“ aufgelegt, das auch von den Arbeitsagenturen und ARGE gefördert wird.

Eigenanteil

Empfänger von Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II oder Hartz IV) sollten nach Bewilligung der Förderung durch die Agentur für Arbeit (Einstiegsgeld) noch einmal mit ihrem Sachbearbeiter sprechen. Denn es gibt die Möglichkeit das auch der Eigenanteil in begründeten Fällen von der Arbeitsagentur übernommen wird. Das ist allerdings eine „Kann-Bestimmung“ und wird immer im Einzelfall entschieden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Sollte auch der Eigenanteil übernommen werden, dann steigt der Gesamtzuschuss des arbeitslosen Existenzgründers, der durch die Agentur für Arbeit gewährt wird, von maximal 3.600 auf 4.000 Euro.

Vollständige Kostenübernahme

Die Agentur für Arbeit begründet die Möglichkeit der vollständigen Kostenübernahme für das KfW-Förderprogramm damit, dass gründungswillige Empfänger von ALG II einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung haben. Wird ein Gründungscoaching als notwendig und sinnvoll erachtet, können die Arbeitsagentur oder ARGE den zehn Prozent Eigenanteil übernehmen.

Um in den Genuss der vollständigen Kostenübernahme zu kommen, muss der Existenzgründer den Sachbearbeiter mit guten Argumenten und einer guten Vorbereitung davon überzeugen. Beim zuständigen Sachbearbeiter muss der angehende Existenzgründer sogenannte „Weitere Leistungen“ (§ 16 Abs. 2 S. 1 SGB II) beantragen. Ein Businessplan ist für eine gute Überzeugungsarbeit eine Grundvoraussetzung (5 Tipps zum Businessplan).

Wichtig zu beachten!

Einen kleinen Haken, neben der „Kann-Bestimmung“ für die Übernahme des Eigenanteils am Gründungscoaching, gibt es doch noch: Wer bereits einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit erhält, der muss den Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent selbst tragen.

0 Antwort auf “Gründercoaching ohne Eigenanteil”


  • Keine Kommentare

Hinterlasse eine Nachricht