Der Aufsichtsrat der Bürgschaftsbank Hessen beschloss eine Erhöhung der Bürgschaftssumme auf 1,5 Millionen Euro. Bisher lag die Bürgschaftssumme bei einer Million Euro.
Für Existenzgründer und bereits bestehende Unternehmen stellt die Bürgschaftsbank Hessen Sicherheiten für bis zu 90 Prozent der Investitionssumme zur Verfügung. Grundlage dafür ist eine Entscheidung der Kommission für Fördermittel der Europäischen Union. Sie hat den Maximalwert für öffentliche Bürgschaften auf 90 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde vom Aufsichtsrat des Selbsthilfeinstituts der hessischen Wirtschaft der Weg für eine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens frei gemacht. Bisher lag die Bürgschaftssumme bei einer Million Euro maximal. Mit der Entscheidung des Aufsichtsrates wurde die Summe nun auf 1,5 Millionen Euro angehoben.
Für Existenzgründer und Unternehmer gibt es zwei Wege, um an die Sicherheiten der Bürgschaftsbank Hessen zu kommen. Der „klassische Weg“ führt über die eigene Hausbank. Gemeinsam mit dem Gründer bzw. Unternehmer wird ein Antrag bei der Bürgschaftsbank eingereicht.
Darüber hinaus bietet die Bürgschaftsbank Hessen ein besonderes Programm mit dem Namen „Bürgschaft ohne Bank“ an. Dabei können sich Gründer und Unternehmer, die bisher über keine Hausbank verfügen, direkt an die Bürgschaftsbank Hessen wenden. Nach Einreichung aller benötigten Unterlagen – zum Beispiel eines fundierten Businessplans und dem Antrag auf eine Bürgschaft – prüft die Bank das Vorhaben. Im Erfolgsfall stellt die Bürgschaftsbank die benötigten Sicherheiten zur Verfügung, mit der das Unternehmen dann eine finanzierende Bank suchen kann.
„Unser Programm ‚Bürgschaft ohne Bank’ wird gerade bei kleineren Unternehmen immer beliebter“, so Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, „denn unsere Bürgschaft wirkt wie ein Gütesiegel für das unternehmerische Vorhaben, damit lassen sich bei den Banken nachweislich günstigere Konditionen aushandeln“.





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