In Deutschland ist Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit für viele Menschen der entscheidende Grund, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Agentur für Arbeit unterstützt solche Existenzgründer mit Angeboten unterschiedlicher Dauer und Umfang. Die Agentur verfolgt bei der Förderung von Existenzgründungen ein klares Ziel. Daher ist es gut zu wissen, welche Erwartungen die Agentur an die geförderten hat und was sie gar nicht unterstützt.
Ziel: Arbeitslosigkeit dauerhaft überwinden
Das große Ziel der Agentur für Arbeit ist ganz klar die dauerhafte Überwindung der Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grund unterstützt die Arbeitsagentur gründungswillige Arbeitslose auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Doch um auf die verschiedenen Angebote wie Existenzgründungszuschuss oder Einstiegsgeld zugreifen zu können, muss der Existenzgründer und sein Vorhaben einige Bedingungen erfüllen.
Lebensunterhalt
Der Existenzgründer muss nachweisen, dass er durch seine Selbstständigkeit dauerhaft seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann. Für die Agentur bedeutet das ganz praktisch folgendes: Ist der Verdienst des Gründers deutlich niedriger als der Verdienst in einer vorherigen Festanstellung, muss die Arbeitsagentur damit rechnen, dass der Existenzgründer auf kurz oder lang die Selbstständigkeit wieder aufgeben könnte. Daher ist es für die Sachbearbeiter enorm wichtig, dass der Gründer einen Geschäftsplan vorlegen kann, in dem ein ausreichend hoher kalkulatorischer Unternehmerlohn zu erkennen ist. Und natürlich sollte es nicht irgendein Fantasiebetrag sein, sondern er muss auf realistischen und durch den Businessplan begründbaren Zahlen basieren.
Soziale Absicherung
Wichtig, um in den Genuss der Förderung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu kommen, ist die eigene soziale Absicherung. Als Selbstständiger ist man nicht mehr oder nur noch sehr beschränkt den Maßnahmen zur sozialen Absicherung durch den Staat unterworfen. Im Sinne der unternehmerischen Freiheit steht es jedem Selbstständigen frei, wie und in welcher Form er beispielsweise Vorsorge für das Alter betreibt. Allerdings wirft die Agentur für Arbeit bei der Entscheidung über eine Förderung zur Selbstständigkeit ein Auge auf diesen Bereich.
Für die Agentur stellt es sich wie folgt dar: Wer in seiner Selbstständigkeit durch zu niedrige Umsätze zum Beispiel auf den Aufbau einer privaten Altersvorsorge verzichtet, kann später im Alter zur Belastung für den Staat und die staatlichen Systeme der Fürsorge werden. Aus diesem Grund prüfen die Sachbearbeiter, ob bei der Schätzung des Unternehmerlohns auch ausreichende Mittel für die eigene soziale Absicherung berücksichtigt wurden.
Allerdings bleibt es – wie oben beschrieben – der eigenen unternehmerischen Freiheit überlassen, ob diese Beträge auch tatsächlich für den Aufbau einer Altersvorsorge eingesetzt werden oder nicht. An dieser Stelle liegt die Verantwortung für die persönliche Zukunft allein in den Händen des Existenzgründers.
Risikominimierung
Um dem Ziel einer dauerhaften Überwindung der Arbeitslosigkeit näher zu kommen, ist die Agentur für Arbeit darauf bedacht, dass Risiko für den Existenzgründer und letztlich auch für die Agentur selbst zu minimieren. Daher wird das Vorhaben des Gründers einer fachkundigen Prüfung unterzogen, um zu überprüfen, ob sich die Einkünfte im geplanten Umfang überhaupt realisieren lassen. Hintergrund ist, dass das Scheitern des Existenzgründers wieder zu einer erneuten Arbeitslosigkeit führen kann.
Schaffung neuer Arbeitsplätze
Ein weiterer wesentlicher Punkt für die Arbeitsagentur ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch eine Existenzgründung, vor allem wenn es sich dabei um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze handelt. Daher hat die Agentur bei der Förderung von Existenzgründungen ganz andere Erwartungen als beispielsweise Kapital- und Fördermittelgeber. Eine realistische Planung, dass der Gründer langfristig seinen Lebensunterhalt selbst decken kann, ist entscheidend für die Arbeitsagentur. Kann ein Gründer weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, kann er mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen rechnen.
Im zweiten Teil geht es darum, was zu einer Ablehnung der Förderung durch die Agentur für Arbeit führen kann.





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