Wer als Existenzgründer beispielsweise eine Anwaltssozietät neu gründet und dafür Zuschüsse aus Landesmittel erhält, muss diese versteuern.
Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen fallen Zuschüsse für Existenzgründer nicht unter die steuerfreien Einkünfte des Einkommensteuergesetzes. Das betrifft Fördermittel, die aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Sozialfonds kommen. Bezieht ein Gründer solche Zuschüsse, müssen diese als Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuert werden. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.
Im konkreten Fall des Finanzgericht Sachsens ging es um eine neugegründete Anwaltssozietät, bei der die Gesellschafter anlässlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Existenzgründungszuschüsse erhalten haben (hier). Um sicher zu gehen, dass man nichts falsch macht, sollte man unbedingt seinen Steuerberater aufsuchen und überprüfen, ob dieser Fall auf die eigene Situation zutrifft oder nicht.





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