Das erfolgreiche Programm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) der Bürgschaftsbank Hessen wird ausgeweitet. Ab sofort steht es für alle kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen offen.
KMU profitiert zukünftig von BoB
Bislang richtete sich das spezielle Programm „Bürgschaft ohne Bank“ der Bürgschaftsbank Hessen an Existenzgründer, Nachfolger und junge Unternehmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Entwicklung und der Klage vieler klein- und mittelständischer Unternehmen, dass sie immer mehr Schwierigkeiten hätten, Investitionen oder Betriebsmittel finanziert zu bekommen, reagierte die Bürgschaftsbank Hessen mit einer Ausweitung ihres erfolgreichen Programms bis Ende 2010 auf alle hessischen klein- und mittelständischen Unternehmen.
Was ist BoB?
Das besondere an dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ ist, dass sich der Kreditsuchende direkt an die Bürgschaftsbank Hessen wendet, bevor er zu seiner Hausbank geht. Die Experten der Bürgschaftsbank prüfen das Vorhaben kritisch und konstruktiv. Kann das Konzept überzeugen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen dem Unternehmer erstklassige Sicherheiten aus. Ausgestattet mit einer solchen Sicherheit kann der Unternehmer zu seiner Hausbank oder Sparkasse gehen und dort einen entsprechenden Kredit für sein Vorhaben beantragen. Die außerordentlichen guten Sicherheiten der Bürgschaftsbank Hessen sind bei allen Kreditinstituten gern gesehen.
Betriebsmittelbürgschaften
Über das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ können Unternehmen auch Betriebsmittel bis 300.000 Euro oder Investitionen bis zu 500.000 Euro besichern. Gegenüber der finanzierenden Bank beträgt die Ausfallbürgschaft bei Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Ausfallbürgschaft bis zu 60 Prozent. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Unternehmensliquidität. Fällt das Finanzierungsvorhaben unter das Sonderprogramm Betriebsmittel, bürgt die Bürgschaftsbank Hessen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Schwerpunkte der Bürgschaftsbank sind Investitionen in die Zukunft von Unternehmen. Daher werden Sanierungsfälle oder Finanzierungsvorhaben zur Bewältigung der Vergangenheit eines Unternehmens abgelehnt.
Voraussetzung
Wer am Programm „Bürgschaft ohne Bank“ der Bürgschaftsbank Hessen teilnehmen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die wichtigste Voraussetzung ist der Standort. Das Programm der Bürgschaftsbank Hessen ist ausschließlich auf das Bundesland Hessen beschränkt. Daher können nur Unternehmen und Existenzgründer mit Sitz in Hessen in den Genuss der verschiedenen Förderprogramme kommen.
- Das Unternehmen darf nicht mehr als 500.000 Euro Bankschulden haben.
- Das Unternehmen muss positives Eigenkapital vorweisen können.
- Das Unternehmen sollte sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen können.
Weitere Tipps zum Bürgschaftsantrag finden Sie hier.
Informationshotline
Für alle interessierten Unternehmen hat die Bürgschaftsbank Hessen eine spezielle Hotline eingerichtet. Wer sein Vorhaben über das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ absichern lassen will erreicht die Bürgschaftsbank Hessen unter bob@bb-h.de oder telefonisch unter 0611 / 1507-77 (Montag –Donnerstag zwischen 8.00 –18.00 Uhr und Freitags zwischen 8.00 –16.00 Uhr).





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