Ausweitung der Bürgschaftsobergrenze

Anfang 2009 wurde die Obergrenze für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in Deutschland von einer auf 1,5 Millionen Euro erhöht. Bis zum Herbst 2009 rechnet die Bürgschaftsbank Hessen mit einer weiteren Anhebung der Obergrenze auf zwei Millionen Euro.

Bürgschaftsobergrenze

Die Gremien der Bürgschaftsbank Hessen sowie das Hessische Ministerium der Finanzen (HMDF) haben die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf zwei Millionen Euro bereits genehmigt. Jetzt wird nur noch auf das „Okay“ aus Brüssel gewartet. Der Grund ist, dass Bürgschaften von der EU beihilferechtlich genau betrachtet und diesen zugestimmt werden müssen. Bis zum Herbst rechnet die Bürgschaftsbank Hessen damit, dass die EU der Erweiterung der Bürgschaftsobergrenze zustimmt. Danach kann die Bank Vorhaben bis zu zwei Millionen Euro mit einer Bürgschaft besichern.

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