Ganz ohne Sicherheiten kommt auch die Bürgschaftsbank Hessen nicht aus. Doch welche Sicherheiten fordern die Bürgschaftsbanken von den Antragsstellern?
Die Bürgschaftsbank Hessen kann auf die globalen Rückbürgschaften des Bundes und des Landes Hessen zurück greifen. Wer als Unternehmer eine Bürgschaft bei der Bank beantragt, muss dennoch einige Sicherheiten mitbringen:
- Voraussetzung für eine Bürgschaft ist, dass der Unternehmer auch für den zu verbürgenden Kredit in vollem Umfang die persönliche Haftung übernimmt.
- Für das tragische Risiko des (verfrühten) Ablebens der handelnden Person, setzt die Bürgschaftsbank Hessen eine Risikolebensversicherung dieser Person voraus.
- Freie Vermögenswerte des Unternehmens und des Unternehmers müssen in einem vertretbaren Umfang vorrangig zu Absicherung des Kredites herangezogen werden. Dies gilt auch insbesondere für bereits angeschaffte und finanzierte Güter.
Weiter Informationen zu den Voraussetzungen einer Bürgschaft und zum Bürgschaftsantrag finden Sie hier und hier.





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