Businessplan und Fremdkapital

Wer einen Businessplan erstellt, kommt früher oder später zur Frage der Finanzplanung. Hier muss der Existenzgründer u.a. darlegen, über welches Kapital er verfügt und wie viel Fremdkapital er für sein Vorhaben noch benötigt. Doch gerade an dieser Stelle, sollte der Gründer Vorsicht walten lassen und keine allzu optimistischen Annahmen einplanen.

Mit dem Thema Businessplan haben wir uns hier schon mehrfach beschäftigt. An dieser Stelle möchten wir daher einen Tipp zum Thema Fremdkapital geben.

Fremdkapital

Die wenigsten Existenzgründer kommen bei ihrer Gründung ohne Fremdkapital aus. Wer einen Businessplan schreibt, muss im Bereich Finanzplanung auch Stellung zu Eigen- und Fremdkapital nehmen.

Die Realität hat gezeigt, dass viele Existenzgründer die Wahrscheinlichkeit einen Bankkredit zu erhalten, viel zu optimistisch einschätzen. Auch wenn sich derzeit die Nachrichten überschlagen, dass Deutschland die Wirtschaftskrise überstanden hätte, zeichnen die Klagen von klein- und mittelständischen Unternehmen sowie vieler Existenzgründer ein anderes Bild. Nach wie vor sind die Hürden für einen Bankkredit hoch.

Vorher absichern

Immer wieder Absagen von Banken zu erhalten, ist frustrierend. Verschärfend kommt hinzu, dass dadurch auch der Anspruch auf Fördermittel gefährdet sein könnte, beispielsweise der Anspruch auf den Gründungszuschuss, falls die Existenzgründung nicht komplett ohne Fremdkapital durchführbar ist. Daher wird Gründern geraten, sich abzusichern bevor das Fremdkapital im Businessplan einkalkuliert wird.

Unternehmensberater

Ein Unternehmensberater ist eine gute Möglichkeit der Absicherung. Aufgrund seiner Erfahrungen und seinem Wissen können diese Spezialisten bereits im vorhinein die Chancen auf Fremdkapital abschätzen und die Existenzgründer bei der Beantragung unterstützen. Außerdem sollte jeder Gründer einen Ausweichplan für den Fall entwickeln, dass die Geschäftsidee auch ohne einen Bankkredit verwirklicht werden muss.

Bürgschaft

Eine weitere Möglichkeit ist eine Bürgschaft einer Bürgschaftsbank, wie etwa der Bürgschaftsbank Hessen. Als Förderbank übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer aus Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen bis zu 80 Prozent und für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60 Prozent der Kreditsumme und maximal 1,5 Mio. Euro (bei Bewilligungen in 2009 und 2010).

Existenzgründer haben es oft schwer, einen Finanzierungspartner für ihre Idee zu finden. Mit der Initiative Bürgschaft ohne Bank (BoB) fördert die Bürgschaftsbank Hessen und ihre Partner Existenzgründungen in Hessen. Gründerinnen und Gründer ohne Hausbank können eine Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen. Kann die Geschäftsidee und die Erfolgsaussichten überzeugen, erhält der Gründer die notwendigen Sicherheiten. Mit einer der Zusage der Bürgschaftsbank haben es Existenzgründer wesentlich leichter, eine Bank zu finden, die bereit ist, die Existenzgründung zu finanzieren.

Das Angebot BoB steht ab sofort auch bestehenden Unternehmen und Freiberuflern zur Verfügung. Die Programmerweiterung ist bis zum 31.12.2010 befristet. Lesen Sie hier weiter.

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