Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) kann dem hessischen Mittelstand wieder Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Millionen Euro zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen.
Garantien der Bürgschaftsbanken
Die Deutschen Bürgschaftsbanken haben beschlossen, Garantien zugunsten der von den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eingegangenen öffentlichen Beteiligungen zu geben. Dadurch versetzt die Bürgschaftsbank Hessen die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) wieder in die Lage, Beteiligungskapital an hessische mittelständische Unternehmen zu gewähren.
Zur Deckung der Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbanken stehen staatliche Rückgarantien des Bundes und der Länder zur Verfügung. Der Beihilfewert der staatlichen Rückgarantien wird nach Europarechtlichen Vorgaben bewertet und dem Beihilfeempfänger entsprechend mitgeteilt. Die EU-Kommission genehmigte eine entsprechende Methode zur Ermittlung der Beihilfeintensität der staatlichen Rückgarantieren für die Bürgschaftsbanken, die durch die Bundesregierung vorgeschlagen wurde.
Die Beteiligungen können mit den Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen von bis zu zwei Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen kombiniert und zusätzliche Bankkredite bis zu 80 Prozent abgesichert werden. Im Rahmen der sogenannten Kleinbeihilfenregelung kann die Bürgschaftsquote im Einzelfall sogar bis zu 90 Prozent betragen.
Beteiligungskapital für den hessischen Mittelstand
Auf dieser Grundlage ist es der MBG H nun wieder möglich, Beteiligungskapital für klein- und mittelständische Unternehmen in Hessen auszugeben. Hessische Mittelständler können sich auf Beteiligungskapital bis maximal 1,5 Millionen Euro freuen. Den hessischen Handwerkern können bis 130.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit ist die MBG H in rund 80 hessischen Unternehmen mit Beteiligungen von insgesamt 37 Millionen Euro engagiert. Dabei beteiligt sich die MBG H typischerweise als stiller Gesellschafter. Sie beteiligt sich branchenübergreifend und langfristig. Aus diesem Grund ist die MBG H in der Lage, unternehmensfreundliche Konditionen an klein- und mittelständische Unternehmen in Hessen anzubieten. Die MBG H verfolgt keine exitgetriebene Strategie der eignen Renditeoptimierung.
Zielsetzung
Gefördert werden können nahezu alle Projekte aus allen Bereichen und Branchen, insofern sie betriebswirtschaftlich Erfolg versprechend sind. Dafür hat die MBG H spezifische Beteiligungsprogramme für Innovationen und Wachstum sowie zur Unternehmensnachfolge aufgelegt. Die MBG H wird in ihrer Arbeit durch die Garantien der Bürgschaftsbank Hessen und durch die Rückgarantien des Landes Hessen und des Bundes unterstützt.
Durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital durch die MBG H soll die unternehmerische Kapitalbasis hessischer Mittelständler langfristig gefestigt und verbreitert werden. Damit ist die MBG H in der Lage, hessischen Unternehmen eine Alternative zur Fremdfinanzierung anzubieten. Die Inanspruchnahme des Beteiligungskapitals ist für hessische Unternehmen mit keinen weiteren Sicherheiten oder persönlichen Bürgschaften verbunden.
Weitere Informationen zur MBG H und ihren Beteiligungsangeboten finden Sie auf deren Homepage oder können Sie direkt anfordern bei:
MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
Schumannstraße 4-6
60325 Frankfurt/Main
Telefon: 069/13 38 50 7840
Telefax: 069/13 38 50 7860
E-Mail: info@mbg-hessen.de
Internet: www.mbg-hessen.de
Krisen- und Sanierungsberatung
In diesem Zuge hat das Land Hessen ein Zuschussprogramm für Krisen- und Sanierungsberatung für klein- und mittelständische Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aufgelegt.
Ziel des Programms ist es, Insolvenzen zu vermeiden und das Unternehmen krisenfest zu machen. Hat die Bürgschaftsbank Hessen für ein solches Unternehmen gebürgt, kann der zusätzlich mögliche Beratungskostenzuschuss – im Einzelfall bis 1.500 Euro – als Teil der erforderlichen „Eigenbeteiligung“ eingesetzt werden.
Nähere Informationen zur Förderung von Krisen- und Sanierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe finden Sie beim RKW Hessen.





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