Trotz Zeichen der wirtschaftlichen Erholung ist die Lage für viele klein- und mittelständische Unternehmen derzeit schwierig. Viele KMU kämpfen gegen die Insolvenz, die aufgrund mangelnder Liquidität droht. In diesem Kampf könnte für viele Unternehmer ein Umbau der rechtlichen Firmenstruktur ein möglicher Ausweg aus ihrer Situation sein.
Steuervorteil
In Zeiten der Krise versuchen viele Unternehmen Kosten zu senken. Bereits Existenzgründer wissen, dass die richtige Wahl der Rechtsform für die eigene Unternehmung einen erheblichen Steuervorteil bringen kann. Beispielsweise fahren in einer Unternehmensgruppe mehrere Unternehmensteile Verluste ein und nur ein Teil erzielt einen Gewinn. Trotzdem muss der Gewinn aus dem einen Teilbereich voll versteuert werden, obwohl die Unternehmensgruppe als Ganzes rote Zahlen schreibt. Durch den Wechsel der Rechtsform und die Neustrukturierung des Unternehmens kann dieser steuerliche Nachteil umgangen werden.
Allerdings stellt ein Umbau der Firmenstruktur eine extreme Lösung dar und sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die wirtschaftliche Situation keine andere Möglichkeit mehr zulässt. Eine Umstrukturierung des Unternehmens kann beispielsweise über eine Organschaft vorgenommen werden. Eine Organschaft entsteht, wenn die operativ unabhängigen Einheiten eines Unternehmens einen Ergebnisverbund bilden. Durch diese Konstruktion lassen sich die eingeschränkten Verrechnungen von Gewinn und Verlust der Unternehmensteile auflösen.
Geänderte Haftung
Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die Einheiten fünf Jahre lang füreinander gegenseitig haften. Praktisch bedeutet das, dass das Tochterunternehmen sich verpflichtet ihren Gewinn an das Mutterunternehmen abzuführen. Im Gegenzug dazu übernimmt das Mutterunternehmen auch die Verluste des Tochterunternehmens. Die Frage nach der Haftung sollte beim Umbau des Unternehmens kein Hindernis darstellen. Wer als Unternehmensführer nicht bereit ist, diese Hürde zu nehmen, sollte vielleicht auf den Umbau in dieser Form verzichten und alternative Lösungen in Betracht ziehen.
Alternative Möglichkeiten
Wer vor dem Aufbau ganz neuer Strukturen zurückschreckt, hat die Möglichkeit auch von anderen Rechtsformen zu profitieren ohne die bisherigen Strukturen komplett über den Haufen zu werfen. Für klein- und mittelständische Unternehmen aber auch für Existenzgründer kann sich der Wechsel von einer Personen- zu einer Kapitalgesellschaft lohnen. Bei einer Kapitalgesellschaft ist der Verkauf von Firmenkapital wesentlich einfacher als bei einer Personengesellschaft. Der Verkäufer zahlt in diesem Falle nur 25 Prozent der anfallenden Steuern auf den Verkaufsgewinn (Abgeltungssteuer). Bei einer Personengesellschaft dagegen wird der persönliche Steuersatz auf den Verkaufsertrag fällig und der kann bis zu 45 Prozent betragen.
Unternehmensnachfolge
Geht der bisherige Geschäftsführer und Eigentümer eines Unternehmens in Ruhestand, ist eine Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft deutlich im Vorteil, vor allem für den Käufer des Unternehmens. Der Grund ist, dass der Kaufpreis in den folgenden Jahren steuerlich geltend gemacht werden kann.
Zusatzkosten
Wer über einen Wechsel der Rechtsform oder eine Umstrukturierung seines Unternehmens nachdenkt, sollte die dadurch entstehenden Zusatzkosten nicht außer Acht lassen. Darüber hinaus gibt es Kosten, die erst im nachhinein auftreten. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesellschaft seine etwa fünf Tochtergesellschaften ausgliedert. Das bedeutet, dass in Zukunft auch fünf Jahresabschlussberichte zu erstellen sind, statt nur einen Bericht wie vor der Ausgliederung.
Generell sollten sich Unternehmer für einen solchen Schritt professionelle Hilfe und Beratung ins Haus holen.





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