Rechtsform, Teil III

Viele Existenzgründer stellen sich am Anfang ihrer Unternehmung die Frage, welche Rechtsform sie wählen sollen. Eine Mini-GmbH? Eine GbR? Eine Limited nach englischem Vorbild? Oder doch eine AG? In den ersten beiden Teilen haben wir einen Blick auf die GbR, die UG, die GmbH und die Limited nach britischem Recht geworfen. Im dritten Teil liegt der Fokus nun auf der AG.

Aktiengesellschaft

Wer sich als Existenzgründer für die Gründung einer Aktiengesellschaft entschieden hat, muss sich auf hohe Kosten bei der Gründung einer AG einstellen. Die Aktiengesellschaft ermöglicht aber gleich zu Beginn Mitarbeiter am Unternehmen durch die Ausgabe von Aktien und Aktienoptionen zu beteiligen. Dies motiviert nicht nur die Mitarbeiter, sondern bindet auch die besten Köpfe frühzeitig an das Unternehmen. Eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmer ist bei einer AG wesentlich einfacher als bei etwa bei einer GmbH.

Ein weiterer Vorteil einer AG ist die internationale Anerkennung dieser Rechtsform. Wer mit seiner Unternehmung expandieren will oder in andere Länder exportieren möchte, hat es mit einer AG wesentlich einfacher. Auch Investoren und Risikokapitalgeber lassen sich mit einer AG schneller gewinnen. Ein späterer Börsengang ist mit einer AG ebenfalls möglich.

All diese Vorteile einer AG haben aber ihren Preis. So beläuft sich das Stammkapital einer AG auf mindestens 50.000 Euro. Hinzukommen noch Anwalts- und Notarkosten, die bei der Gründung einer AG vorgeschrieben sind.

Vorteile:

  • Die Haftung ist wie bei der GmbH und der UG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Im Gegensatz zur GmbH haben die Anteilseigner (Aktionäre) gegenüber der Unternehmensleitung keine Weisungsrechte.
  • Anteile an einer AG lassen sich ohne weiteres auch ohne einen Notar übertragen.
  • Die Beteiligung der Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und Aktienoptionen ist im Vergleich zur GmbH wesentlich einfacher, was sich motivierend auf die Mitarbeiter auswirken kann.
  • Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist der Grad der Transparenz bei einer AG sehr hoch.
  • Die AG gilt auch international als sehr seriös und professionell.

Nachteile:

  • Zur Gründung einer AG ist ein Stammkapital von mindestens 50.000 Euro erforderlich.
  • Die Gründung einer AG ist im Vergleich zur GmbH wesentlich teuerer und aufwendiger.
  • Für die Gründung einer AG ist ein Gründungsbericht erforderlich.
  • Die Anmeldung im Handelsregister muss durch einen Notar beglaubigt werden.
  • Generell ist der Aufwand zur Gründung einer AG als hoch bis sehr hoch einzustufen.

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