Existenzgründer von Anfang an begleiten

Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland weiter zu steigern. Dafür bietet der Staat unterschiedliche Finanzierungsmittel und Unterstützungsprogramme an, wie etwa die Begleitung eines Betriebes in den ersten fünf Jahren durch einen Berater. An den anfallenden Kosten beteiligt sich der Staat mit bis zu 90 Prozent.

Gründercoaching

Die Förderung der Existenzgründung durch Kredite ist Ländersache. Läuft der Betrieb, übernimmt der Staat im Rahmen des Gründercoachings die Kosten für die weitere Begleitung der Existenzgründer. Seit Oktober 2008 übernimmt der Staat bis zu 90 Prozent der Kosten für das Gründercoaching, wenn der Existenzgründer den Weg in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit gegangen ist. Das heißt, besonders für aus der Arbeitslosigkeit entstandene Existenzgründungen lohnen sich diese Form der Unterstützung.

Nach einer Untersuchung zum Gründercoaching nehmen auch tatsächlich vorher arbeitslos gewesene Gründer die Beratungsleistungen vermehrt in Anspruch. 2008 investierte der Staat rund 25 Millionen Euro in das Programm. 2009 kam es in den Monaten von Januar bis August zu einer Verdopplung auf 50 Millionen Euro. Grund ist die erweiterte Förderung für Arbeitslose im Rahmen des Gründercoachings. Zwei Drittel des Betrages entfielen daher bis Ende August auf Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben.

Inanspruchnahme der Förderung

In Anspruch genommen werden kann die Förderung durch das Gründercoaching nur durch Unternehmen. Ein Gewerbeschein oder ein Auszug aus dem Handelsregister reichen bereits aus, um sich als Unternehmen auszuweisen.

Wer sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig gemacht hat, kann die Förderung aus dem Gründercoaching höchstens fünf Jahre nach der Gründung beantragen. Die Beraterkosten werden hier allerdings nur bis zu 75 Prozent übernommen. In den alten Bundesländern und Berlin sind es lediglich 50 Prozent der Beraterkosten, die übernommen werden. Insgesamt darf das Honorar des Beraters 6.000 Euro nicht übersteigen. Der Tagessatz für die Beratung wurde im Rahmen des Gründercoachings bei maximal 800 Euro gedeckelt.

Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, müssen sich bereits im Verlauf des ersten Geschäftsjahres um eine Förderung aus dem Gründercoaching bewerben. Hier spielt es keine Rolle, ob sie in den neuen oder in den alten Bundesländern gründen. Bei Arbeitslosen werden generell 90 Prozent der Kosten übernommen. Allerdings darf hier das Honorar des Beraters maximal 4.000 Euro, der Tagessatz ebenfalls maximal 800 Euro betragen. Anlaufstellen zur Beantragung der Förderung sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK).

Umfang & Inhalt der Beratung

Es gibt keine speziellen Vorschriften, die das Gründercoaching an bestimmte Inhalte oder einen bestimmten Umfang bindet. Generell soll das Gründercoaching wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen umfassen. Mehr hat die Bundesregierung nicht vorgegeben.

Ziel der Förderpolitik

Das Ziel der Förderpolitik seitens der Bundesregierung ist klar: Die Zahl der Selbstständigen soll weiter steigen. Vergleicht man Deutschland mit seinen europäischen Nachbarn, so ist gerade in Deutschland die Bereitschaft zur Selbständigkeit nur schwach ausgeprägt. Durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten – wie etwa Bürgschaften durch die Bürgschaftsbanken der Länder – soll dem entgegengewirkt werden.

Wirft man einen Blick auf die Zahl der Anträge zur Förderung, kann man das Gründercoaching als erfolgreiches Instrument bezeichnen. In den ersten acht Monaten des Jahres 2009 hat sich im Vergleich zum gesamten Vorjahr die Zahl der Anträge bereits verdoppelt. Auch das Angebot an qualifizierten Beratern ist von 2.000 auf 15.000 deutlich gestiegen. Die meisten Existenzgründer konnten sich bisher keinen Unternehmensberater leisten. Mit Hilfe der staatlichen Förderung kommen nun auch Gründer in den Genuss einer professionellen Unternehmensberatung, wie der Verband Deutscher Gründungsinitiativen (VDG) erfreut feststellte.

3 Antworten auf “Existenzgründer von Anfang an begleiten”


  • Hallo,mein Sohn und ich möchten uns mit einer SB-Bäckerei selbständig machen.
    Wir haben in Zusammenarbeit mit einem Unternehmensberater alle Unterlagen die eine
    Bank zu Existenzgründerdarlehen braucht, abgegeben.
    Doch keine Bank will uns hier helfen.Was können wir noch tun.
    Mit freundlichen Grüßen K.Bernert

  • Wenn die persönlichen Voraussetzungen passen und das Konzept Erfolg versprechend ist, kann vielleicht ein starker Bürge helfen, z. B. die Bürgschaftsbank Hessen. Es wird dann schwierig, wenn die in Frage kommenden Bankkontakte bereits “verbrannt” sind. Schauen Sie doch mal unter http://www.bb-h.de/angebote/buergschaft-ohne-bank/ ins Netz. Vielleicht ist das für Sie ein Lösungsweg.

  • Die Selbständigenquote zu erhöhen ist erklärtes Ziel der Bundesregierung - das ist gut:-)

    Stimmen da bereits die Rahmenbedingungen? Reicht Gründercoaching? Welche Voraussetzungen braucht es, den Entrepreneurgeist bei künftigen Gründern zu wecken? Wie sind die Voraussetzungen für ein branchenübergreifendes Vernetzen hin zu #CoWorking?

    Noch scheinen diese Voraussetzungen nicht sehr ausgeprägt zu sein in Deutschland. Anders sieht es z.B. in Finnland aus. Dort hat sich vor 17 Jahren eine Hochschule für Team Entrepreneurship gegründet: Team Academy.

    Dort werden erfolgreich Teamentrepreneure im Rahmen eines Bachelorstudium ausgebildet. Studenten lernen, indem sie eine eigene Firma als Team gründen und drei Jahre führen. http://leanthinkers.blogspot.com/2008/06/team-academy-management-school-without.html

    Nun tut sich in ganz Deutschland eine CoWorking Community auf, die selbstverständlich auch Unterstützung willkommen heißt.

    Da darin in der Regel Selbstädige, Freiberufler und sonstige Web Worker oder auch Digitale Nomaden genannten Entrepreneure arbeiten sehen die klassischen Banken noch keine Sicherheiten für Kredite und sonstige Unterstützung. Dazu sind die Konzepte zu neu, und was in Finnland oder den USA funktioniert muss ja nicht hier funktionieren;-(

    Wie sehen bisherige Aktivitäten der Bürgschaftsbank in Bezug auf CoWorking Spaces aus? Gerne können wir uns auch eingehender austauschen per Telefon.

    Mit den besten Grüßen

    Ralf Lippold

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