Laut dem Sozialbeirat der Bundesregierung droht Selbständigen immer öfters Altersarmut. Daher forderte der Sozialbeirat eine allgemeine Versicherungspflicht von der Bundesregierung, da viele Selbständige über keine ausreichende Altersvorsorge verfügen.
Gutachten
Im aktuellen Rentenbericht des Sozialbeirates der Bundesregierung kritisieren die Experten die Haltung der Regierung zur Frage der Altersarmut unter Selbständigen und Existenzgründern. Laut den Sozialexperten reicht es nicht aus, den Selbständigen den ihnen bisher versperrten Zugang zur sogenannten Riesterrente zu ermöglichen. Ein solcher Zugang soll laut dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag zunächst geprüft werden.
Weiterhin kritisierten die Mitglieder des Beirats die Pläne, langjährig Versicherten der Rentenkasse ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung zu gewähren. Diese Methode lindert nur die Auswirkungen, bekämpft jedoch nicht die Ursache. Stattdessen schlagen die Sozialexperten vor, vorbeugende statt fürsorgliche Maßnahmen zu treffen.
Lage der Selbständigen
Seit 1991 ist die Zahl der Selbständigen von 3,5 auf 4,5 Millionen Menschen in Deutschland gestiegen. Der Großteil von ihnen erzielte in der Vergangenheit ein ausreichendes Einkommen, dass es ihnen erlaubte für das Alter selbst vorzusorgen. Doch nicht nur die Zahl der echten Selbständigen, sondern auch der Einzel- oder Scheinselbständigen ist in der Vergangenheit gestiegen. Diese Gruppe hat vorwiegend keine Angestellten und bieten ihre Arbeitskraft ähnlich wie Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt an. Zwischen 1991 und 2003 wuchs die Zahl der Einzel- und Scheinselbständigen um 44 Prozent auf rund zwei Millionen an. Die deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass es mittlerweile zwischen drei und vier Millionen solcher Erwerbspersonen gibt.
In der Regel verfügen die meisten nur über ein geringes Einkommen. Die Zahl derer, die mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.100 Euro auskommen müssen, ist in der Zeit von 1995 bis 2005 von 24 auf 32 Prozent gestiegen. Hierin sehen die Sozialexperten den Hauptgrund dafür, warum diese Personengruppe nicht freiwillig für das Alter vorsorgen kann.
Hinzu kommt, dass sich in Deutschland die Zeiten zwischen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Zeiten einer kurzen selbständigen Tätigkeit abwechseln. Vor allem junge Arbeitnehmer und Berufseinsteiger sind von dieser Entwicklung betroffen. Die selbständige Tätigkeit wird oftmals nur zur Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit aufgenommen. Andere betreiben ihre Selbständigkeit auch nur nebenberuflich, mit dem Hintergrund das Haupteinkommen aufzubessern.
Anwartschaft auf Rente
Aufgrund der oben skizzierten Entwicklung haben die meisten Selbständigen eine Rentenanwartschaft. Allerdings sind diese Anwartschaften bedeutend geringer als bei allen anderen Rentenversicherten. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass bereits bei heutigen Rentenbeziehern Phasen längerer Selbständigkeit in der Erwerbsbiografie abzulesen sind. Sie schlagen sich in einem deutlich niedrigeren Netto-Alterseinkommen wieder.
Daher liegt die Gefahr nahe, dass sich gerade dieser oben beschriebene häufige Wechsel zwischen Selbständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf die Versorgung im Alter auswirken werden. Es wird in Zukunft noch mehr Rentner als heute Versorgungslücken haben. Aus diesem Grund, so der Sozialbereirat, muss der Staat eingreifen, wenn er vermeiden möchte, dass zukünftig immer mehr Menschen zum Fürsorgefall des Staates werden und auf Grundsicherung oder Sozialhilfe im Alter angewiesen sind.
In zweiten Teil geht es darum, welche Möglichkeiten es von staatlicher Seite gibt, gegen die Altersarmut unter Selbständigen vorzubeugen.





0 Antwort auf “Armutsrisiko bei Selbständigen, Teil I”