Armutsrisiko bei Selbständigen, Teil II

Laut dem Sozialbeirat der Bundesregierung droht Selbständigen immer öfters Altersarmut. Daher forderte der Sozialbeirat eine allgemeine Versicherungspflicht von der Bundesregierung, da viele Selbständige über keine ausreichende Altersvorsorge verfügen. In diesem Teil geht es um die Möglichkeiten zur Vorbeugung durch den Staat und die derzeitige Ausgestaltung der Rentenversicherung.

Möglichkeiten

Am naheliegendsten wäre es eigentlich, dass alle Selbständigen und Existenzgründer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden. Allerdings ist dies auch die umstrittenste Lösung.

Alternativ fordert der Sozialbeirat eine Vorsorgepflicht für Selbständige und Existenzgründer. Die Idee ist, dass alle Selbständigen eine private Rentenversicherung oder eine vergleichbare Altersabsicherung vorweisen können. Ausgenommen davon sollen Handwerker, freie Künstler oder Publizisten sein, die bereits rentenversicherungspflichtig sind. Ebenfalls ausgeschlossen davon wären Ärzte und Anwälte, da sie über ein eigenes berufsständiges Versorgungssystem verfügen.

Interessant ist: Im Gegensatz zum Sozialbeirat hat sich der Sachverständigenrat der Wirtschaft der Bundesregierung gegen eine solche Lösung ausgesprochen. Die Wirtschaftsexperten des Sachverständigenrates bevorzugen eine Versicherungspflicht der Selbständigen in der Rentenversicherung. Begründet wird diese Präferenz mit der Gefahr einer Risikoentmischung. Das heißt, gut verdienende Einzel- und Scheinselbständige könnten sich dann privat absichern, während die schlecht Verdienenden in die Rentenversicherung einzahlen.

Diese Gefahr sieht auch der Sozialbeirat. Außerdem wird kritisiert, dass Versicherungen in der Regel auf Arbeitslosigkeit nicht so flexibel reagieren können, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Gesetzlich Rentenversicherte sind auch automatisch vor Erwerbsunfähigkeit geschützt, während bei einer privaten Versicherung dieses Risiko meist durch teuere Zusatzpolicen abgedeckt werden muss.

Ausstattung der Rentenkasse

Nach Abwägung aller Argumente spricht einiges für eine verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Selbständige, insofern sie nicht bereits andere Formen der Versorgung getroffen haben.

Eine bessere Versorgung mit Geld für die Rentenkasse würde eine solche obligatorische Pflicht jedoch nicht bringen. Zwar würden zunächst die Einnahmen aus den Beiträgen steigen, aber langfristig stehen den höheren Einnahmen auch höhere Rentenleistungen entgegen. Doch darum soll es laut dem Sozialbeirat auch nicht gehen. Hier geht es vor allem darum, der Altersarmut eines nicht unerheblichen und wichtigen Teils der Erwerbspersonen vorzubeugen.

Versicherungspflichtige

Zur Zeit kann man drei verschiedene Arten von versicherungspflichtigen Rentenversicherten unterscheiden:

  • Abhängig Beschäftigte: Diese Gruppe muss in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Befreit von der Versicherungspflicht sind lediglich Beamte, Richter und Berufssoldaten. Ärzte und Anwälte sind Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes und können auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden.
  • Selbständige: Ein geringer Teil von Selbständigen ist bereits heute zu Beiträgen an die Rentenversicherung verpflichtet. Dazu zählen etwa Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer, Lehrer, Erzieher und Scheinselbständige, die nur für einen Arbeitgeber arbeiten. Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse versichert. Weiterhin müssen sich Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Wenn sie bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
  • Alle anderen Selbständigen: Existenzgründer können sich in den ersten fünf Jahren ihrer selbständigen Tätigkeit freiwillig versichern. Das gilt auch für Selbständige, die ihre Selbständigkeit nur nebenberuflich ausüben.

3 Antworten auf “Armutsrisiko bei Selbständigen, Teil II”


  • Die Versicherungspflicht für Selbständige ist definitiv eine Diskussion wert.
    Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für die fehlende Absicherung in Form von Sozialhilfe aufkommen muss. Hier muss der Selbständige eine Absicherung treffen im Rahmen einer Versicherungspflicht.
    Allerdings sollte die Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherungspflicht und privater Rentenversicherung bleiben. Es kann nicht sein, dass hier mit Beiträgen der Selbständigen Lücken in den sozialen Sicherungssystemen gestopft werden. Es reicht den Selbständigen zu verpflichten eine ausreichende Vorsorge zu treffen. Dies vergessen leider vielfach manche Selbständige. Ausserdem würde das Thema Scheinselbständigkeit vielfach nicht auftreten, könnten Beschriebene nicht den Beitrag zur Altersvorsorge “sparen”.
    Und Ausserdem: Eine kapitalgedeckte Vorsorge ist sowieso unausweichlich notwendig. Warum also nicht gleich vorschreiben?

  • Theoretisch mag es Sinn machen, eine Rentenversicherung für Selbstständige vorzuschreiben - die praktische Realität ist aber leider nicht, dass viele Selbstständige die Absicherung “vergessen”, wie Papke schreibt,sondern sie sich keine zusätzliche Rentenversicherung leisten können. Die meisten haben das sicher bei Gründung vor - aber schnell sind ein paar Jahre Aufbauzeit ins Land gegangen ohne. Die praktische Folge einer solchen Vorschrift wird sein, dass etliche derzeit noch Selbstständige aufgeben, weil sie sich eine solche Zwangsversicherung nicht leisten können. Somit wird die Allgemeinheit erst Recht mit Sozialkosten belastet, denn die Konsequenz wird für viele Hartz Iv sein. Aber OK, diese Konsequenz ist nur ein ehrlicher Spiegel der Situation - und bewahrt diese Selstständigen davor, sich selbst etwas vorzumachen. Schon merkwürdig: Erst pusht man die Arbeitslosen mit allerlei Hilfen (ICH-AG) in die Selbstständigkeit, um die Zahlen zu schönen - und dann holt man sie unter dem Druck einer Zwangsversicherung wieder zurück - optimal ist wohl keine dieser Strategien.

  • Erstmal sollte man den Kammerzwang abschaffen!

Hinterlasse eine Nachricht