Jeder Existenzgründer muss zu Beginn seiner Selbständigkeit sein Gewerbe anmelden. Die Pflicht dazu beruht auf den Gesetzen wie etwa der Gewerbeordnung (GewO). Ratsam ist, dieses Gesetz wenigstens in Grundzüge zu kennen, um den Einstieg in die Selbständigkeit so reibungslos wie möglich zu gestalten. Begleitet wird die Gewerbeordnung durch eine Reihe branchenspezifischer Gesetze, denen Selbständige und Unternehmer später immer wieder begegnen werden.
Gewerbeanmeldung
Existenzgründer müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt oder beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt/Gemeinde anmelden, wo auch der Betriebsort der Unternehmung liegen soll. Soll nichts produziert werden und handelt es sich bei der Selbständigkeit um eine Freiberuflichkeit oder eine Tätigkeit in der Landwirtschaft bzw. Gartenbau, erfolgt eine Anmeldung beim Finanzamt.
Freiberufler sind Personen, die wissenschaftlich, beratend, technisch, künstlerisch, erzieherisch, unterrichtend tätig sind oder sogenannte „höhere Dienstleistungen“ (Heilberufe, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten etc.) anbieten. Mehr Informationen zur rechtlichen Einordnung von freiberuflicher Tätigkeiten finden Sie hier.
Wichtig bei der Gewerbeanmeldung ist, dass Existenzgründer ihr Unternehmen genau bezeichnen, denn auch für die Namensgebung gibt es zwingende Vorschriften. Daher sollten Gründer vorsichtig bei der Verwendung von Namenszusätzen oder Bezeichnungen ihres Unternehmens sein.
Gewerbefreiheit
In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Das heißt, eine Anzeige oder Anmeldung zur Aufnahme einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit genügt vollkommen aus. Ausnahmen gibt es dennoch für eine ganze Reihe von gewerblichen Tätigkeiten, die einer besonderen staatlichen Erlaubnis unterliegen bzw. an die eine Reihe gesetzlicher Bedingungen geknüpft sind. Existenzgründer sollten sich daher bereits vor der Gründung umfassend beim Gewerbeamt über die betreffenden Vorschriften eingehend informieren.
Die Erteilung einer Erlaubnis (z.B. im Gaststättengewerbe) setzt regelmäßig die persönliche Zuverlässigkeit voraus. Darüber hinaus muss der Existenzgründer für einige Gewerbe auch die entsprechende Sachkunde nachweisen können. Gibt es besondere branchenspezifische Zulassungs- oder Genehmigungsvoraussetzungen, sollten diese rechtzeitig bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern eingeholt werden.
Mit der Gewerbeanmeldung geht zugleich die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaften und bei der für den Gründer zuständigen Kammer einher. Mitglied bei der zuständigen Kammer wird ein Existenzgründer kraft Gesetzes, wenn er eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Nicht zu verwechseln ist eine solche zwangsweise Mitgliedschaft mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsverband wie etwa einem Einzelhandelsverband, Kreishandwerkerschaft oder Zentralvereinigungen. Die Zugehörigkeit zu einem solchen Verband obliegt dem Existenzgründer und Unternehmer selbst.
Checkliste Gewerbeanmeldung
- Anmeldung des Gewerbes oder Unternehmens beim Gewerbeamt bzw. Amt für öffentliche Ordnung in der zuständigen Stadt/Gemeinde. In der Regel ist die zuständige Stadt/Gemeinde der Ort, in dem der Betrieb sitzt.
- Soll eine Unternehmung im Sinne des Handelsgesetzbuches gegründet werden, muss der Existenzgründer einen Notar einschalten und einen Eintrag in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht in öffentlich beglaubigter Form veranlassen.
- Sollen bereits gleich am Anfang Mitarbeiter beschäftigt werden, ist auch das örtlich zuständige Agentur für Arbeit zu informieren. Dort erhält der angehende Arbeitsgeber eine Betriebsstättennummer sowie weiterführende Informationen über die regional zuständigen Krankenkassen, Ersatzkassen und Rentenversicherer.
- Existenzgründer sollten rechtzeitig klären, ob besondere Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungserfordernisse zur Existenzgründung in ihrer Branche notwendig sind. Sollte dies der Fall sein, müssen die notwendigen Anträge rechtzeitig gestellt werden. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungserfordernisse sowie die notwendigen Anträge erhält man beispielsweise beim Gewerbeamt, Bauamt oder den örtlichen Kammern.
- Wer als Existenzgründer eine Betriebsstätte betreiben möchte, sollte sich rechtzeitig um die notwendigen Ver- und Entsorgungsleistungen wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Abfall etc. kümmern. Dabei sollte beachtet werden, dass es auch spezielle Auflagen geben könnte.
- Bevor es endlich losgehen kann, sollte sich der Gründer um die notwendigen Telekommunikationsdienstleistungen und die dafür benötigten Anschlüsse kümmern. Auch postalisch muss der angehende Unternehmer erreichbar sein, so dass bereits vorab die Fragen zum Thema Postfach, Postvollmacht, Postscheckkonto etc. geklärt werden müssen.
- Bei der Bank sollte nach dem Bankgespräch über die benötigten Kredite auch ein Firmenkonto eingerichtet werden und eventuelle Bankvollmachten geklärt werden.
- Der Gang zum (unabhängigen) Versicherungsfachmann wird von Gründungsexperten dringend empfohlen. Existenzgründer sollten bereits vor dem Startschuss über alle notwendigen Versicherungen informiert sein und entsprechende Verträge abgeschlossen haben, da es zum Teil recht lange Karenzzeiten geben kann.
- Und als letzten Tipp, bevor es richtig losgehen kann: Rechtzeitig den Firmennamen und/oder den Namen des Inhabers am Eingang des neuen Unternehmens für alle gut sichtbar anbringen.





Gute Übersicht. Danke!
Guten Tag es gibt in Antalya wasserkraftwerkanlage zu verkaufen für 4.500.000 euro zum verkaufen im jahr 700.000 euro gewinn mit 49 jahre festvertrag ist das möglich ohne eigenkapital zu finanzieren? MFG