Frage: Vergibt die Bürgschaftsbank Hessen Landesbürgschaften?

11. Dezember 2008 von admin

Michael Schwarz, Geschäftsführer Bürgschaftsbank HessenMichael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, beantwortet Fragen der Blog-Leser.

Vergibt die Bürgschaftsbank Hessen Landesbürgschaften?

Der Zugang zu Bankkrediten ist für die mittelständische Wirtschaft einschließlich der Angehörigen der Freien Berufe von existenzieller Bedeutung, sei es für Betriebsmittelfinanzierungen oder für Investitionen. Das gilt genauso für bestehende Unternehmen wie auch für Existenzgründer – bei letzteren insbesondere, wenn Kaufpreise an einen Altunternehmer zu bezahlen sind. Zur Absicherung von Bankkrediten hierfür können üblicherweise benötigte Sicherheiten durch Bürgschaften des Landes Hessen oder der Bürgschaftsbank Hessen eingesetzt werden. Die bestehende Aufgabenteilung sieht vor, dass Bürgschaften bis 1 Million Euro über die Bürgschaftsbank Hessen bereitgestellt werden und für darüber liegende Beträge vom Land Hessen, das wiederum von der Investitionsbank Hessen vertreten wird. Allerdings – in jeder Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen ist auch ein Stück weit das Land Hessen enthalten. Es übernimmt nämlich gegenüber der Bürgschaftsbank Hessen für jede Bürgschaft eine anteilige Rückbürgschaft (26%).

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