Durch Abschreibungen Kosten senken

18. Juni 2010 von JK

Durch Abschreibungen können Selbständige und Unternehmer kräftig ihre Kosten senken. Der Staat unterstützt die steuerliche Abschreibung des Werteverlusts und Verschleiß von Geräten. Allerdings sind die Regeln kompliziert und unterliegen ständigen Änderungen.

Abschreibungen

Durch Abschreibungen können Unternehmer und Selbständige den zeitlichen Wertverlust von Geräten (z.B. Maschinen, Lagerhallen, Firmencomputer, Schreibtische etc.) steuerlich geltend machen. Darüber hinaus können auch Preisstürze, Schäden durch Naturkatastrophen oder anderer unplanmäßiger Verschleiß abgesetzt werden. Durch die Abschreibungen mindert sich das Firmenkapital, dass sie wiederum auf die zu leistenden Steuern am Ende des Jahres auswirkt. Da der Werteverlust nicht aufzuhalten ist, dürfen Unternehmer und Selbständige diesen Verlust bei jeder Neuanschaffung einkalkulieren.

In der sogenannten AfA-Tabelle (Abschreibung für Abnutzung) ist geregelt, wie viel Prozent am Jahresende für welches Gerät vom Anschaffungspreis abgeschrieben werden darf. Eigentlich eine ganz einfache Sache, wenn es nicht unzählige Ausnahmetatbestände gäbe, die die Unternehmer und Selbständige beachten müssen. Hinzu kommt, dass die AfA-Tabellen ständigen Änderungen unterliegen. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise setzte die Bundesregierung außerdem viele Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform von 2008 außer Kraft, um Unternehmer und Selbständige noch weiter entlasten zu können. Dadurch wurde das System jedoch weiter verkompliziert.

AfA-Tabellen

In den AfA-Tabellen findet man Hinweise, wie was anzusetzen ist. Doch die aktuelle AfA-Tabelle ist zur Zeit 16 Seiten stark. Sie regeln sehr detailliert, wie alle erdenklichen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können. Das Problem ist, dass die letzte allgemeingültige AfA-Tabelle vor zehn Jahren aufgelegt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass es für einzelne Branchen unterschiedliche AfA-Tabellen und Abschreibungszeiten gibt.

Bilanzen

Bilanz ist nicht gleich Bilanz. Das heißt, eine Steuerbilanz ist nicht gleich eine Handelsbilanz. Eine Handelsbilanz erstellt das Unternehmen für seine Gesellschafter, Investoren und Geschäftspartnern. Damit erhalten diese Zielgruppen Informationen darüber wie viel das Unternehmen wirklich wert ist. Handelsbilanzen unterliegen daher nicht den Zeitangaben aus den AfA-Tabellen. Das heißt, innerhalb einer Handelsbilanz können Anschaffungen über den gesamten tatsächlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Darüber hinaus kann in einer Handelsbilanz auch der Wiederverkaufswert (Restwert) des Wirtschaftsgutes abgeschrieben werden. Bei Immobilien kann der Wiederverkaufswert über dem abschreibbaren Kaufwert liegen, da man davon ausgehen kann, dass Immobilien keinem Wertverlust sondern einem Wertzuwachs unterliegen.

Methode

Es gibt unterschiedliche Abschreibungsmethoden. Die lineare Abschreibung ist die einfachste und beispielsweise im öffentlichem Dienst vorherrschende Methode. Dabei wird der Kaufpreis auf die geplante Nutzungsdauer aufgeteilt und jedes Jahr in gleicher Höhe abgeschrieben. Bei Unternehmen war bis 2008 vor allem die degressive Abschreibung verbreitet. Dabei wird der größte Teil des Anschaffungspreises in dem Jahr abgeschrieben, in denen das Wirtschaftsgut gekauft wurde. Der Rest des Anschaffungspreises wird auf die folgenden Jahre verteilt. Vor allem für Unternehmen mit starkem Gewinnwachstum lohnte sich diese Form der Abschreibung. Für viele Unternehmen war die degressive Abschreibung relativ günstig, weshalb die Bundesregierung mit der Unternehmensreform 2008 diese Abschreibungsmethode abschaffte. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise dürfen jedoch Unternehmen für die im Jahre 2009 und 2010 gekauften Wirtschaftsgüter wieder degressiv abschreiben.

Geringwertigkeit

Durch das Prinzip der Geringwertigkeit haben Unternehmen die Möglichkeit geringwertige Güter auf einen Schlag abzuschreiben. Durch das Jahressteuergesetz 2008 wurde zum Jahr 2009 die Grenze dafür von 410 auf 150 Euro abgesenkt. Seit dem Jahresbeginn 2010 gilt wieder die Grenze von 410 Euro. Durch das Prinzip der Geringwertigkeit dürfen inhaltlich miteinander verbundene Güter, die über der Grenze der Geringwertigkeit von 410 Euro liegen, zusammen aber weniger als 1.000 Euro kosten, gebündelt und gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben werden. Diese Methode bietet sich besonders für langlebige Güter (z.B. Büromöbel) an, die sonst laut AfA-Tabelle über 13 Jahre hinweg abgeschrieben werden müssten. Nachteilig wirkt sich diese Methode auf PC und deren Zubehör aus. Diese Güter würden laut AfA-Tabelle nämlich nur drei Jahre abgeschrieben werden.

Sonderregelungen

Bei Naturkatastrophen können Unternehmen Investitionen für das zerstörte Gut auch vorzeitig abschreiben. Bei einem plötzlichen Preisverfall, einer sprunghaften Weiterentwicklungen in der Gerätetechnologie oder aber bei der vorzeitigen Kündigung beispielsweise von Lizenzverträgen dürfen ebenfalls außerordentliche Abschreibungen vorgenommen werden. Bei Immobilien wie Gebäude in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten aber auch bei Baudenkmälern gelten ebenfalls verkürzte Abschreibungszeiten.

Vorgezogene Abschreibungen

Von vorgezogenen Abschreibungen profitierten vor allem kleine- und mittlere Unternehmen, die eine Investition planten. Sie konnten bereits vor dem Kauf 40 Prozent der Kaufsumme steuermindernd zur Seite legen. Vor der Unternehmenssteuerreform durften sie das bis zu zwei Jahre vor der Anschaffung tun. Wurde die Investition dann doch nicht getätigt, mussten die Unternehmen lediglich sechs Prozent Zinsen rückwirkend für das Rücklagejahr auf den Betriebsgewinn zahlen. Seit der Unternehmenssteuerreform wurde rückwirkend für 2007 die Anspar-AfA durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Der Vorteil für die Unternehmen liegt darin, dass der Investitionsabzugsbetrag schon drei Jahre vor der Anschaffung steuermindernd zur Seite gelegt werden kann. Als Instrument zum Ansparen von Kapital ist er jedoch ungeeignet: Wird der Betrag durch das Unternehmen nicht investiert, wird die Steuerlast für das Rücklagejahr durch das Finanzamt rückwirkend erhöht.

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