Strenge Prüfung beim Gründungszuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit und ARGEN haben die Bedingungen für die Gewährung des Gründungszuschusses verschärft. Die Anträge werden vielerorts noch strenger kontrolliert und bewertet. Vorhaben werden im Vergleich zu früher vermehrt abgelehnt. Hintergrund ist, dass bereits jetzt die Mittel für den Gründungszuschuss knapp geworden sind. Hinzu kommen die Gedankenspiele der Bundesregierung, die Mittel aus den Fördertöpfen für den Gründungszuschuss zu kürzen.
Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss
Da die Mittel für den Gründungszuschuss bereits knapp geworden sind, sind die Arbeitsagenturen und ARGEN angehalten, bei der Gewährung solcher Mittel sparsam umzugehen und noch genauer zu prüfen und zu kontrollieren.
Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss aber bleibt auch weiterhin bestehen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Beurteilungsspielraum für die Gewährung enger bemessen wird. Daher sollten Existenzgründer nicht nur gut vorbereitet ins Bankgespräch gehen, sondern auch bei der Vorstellung bei der Arbeitsagentur (ALG I) bzw. bei der ARGE (ALG II) gut vorbereitet sein.
Gute Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung auf die Existenzgründung und das Gespräch mit wichtigen Kapitalgebern – wie etwa der Bürgschaftsbank Hessen – sowie der Agentur für Arbeit ist das „A und O“ einer erfolgreichen Gründung. Daher sollten Gründer einige wichtige Hinweise beherzigen:
- Ein ausführlicher Businessplan zeigt, dass man sich mit der Existenzgründung lange und intensiv beschäftigt hat. Er zeigt außerdem, dass man sich über die Risiken und Gefahren bewusst ist, Chancen und Möglichkeiten ausgelotet sowie die eigenen Stärken und Schwächen kennt. Dazu gehört aber auch, dass die Zahlen im Businessplan aktuell sind und mit dem Inhalt übereinstimmen
- Der Businessplan sollte aus der eigenen Feder des Gründungswilligen stammen. Das heißt, er sollte möglichst selbst geschrieben sein und zwar in einer Sprache, die jeder versteht. Nur damit kann der Gründer gegenüber der Arbeitsagentur und später der Bank authentisch auftreten, ein Aspekt der nicht unterschätzt werden sollte. Zwar gibt es im Internet viele Angebote, sich einen Businessplan schreiben zu lassen, aber es ist davon auszugehen, dass die Berater der Arbeitsagentur solche vorgefertigten Textbausteine kennen und schon oft gelesen haben. Weiterhin sollte man darauf achten, dass der Businessplan fehlerfrei ist (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung). Also, lieber vor der Abgabe noch einmal Korrekturlesen lassen.
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem konzeptionellen Marketing. Wer ein gutes Marketingkonzept vorweisen kann, für den erhöhen sich die Chancen auf die Bewilligung des Gründungszuschuss. Der Arbeitsberater kann davon ausgehen, dass mehr Aufträge akquiriert werden können, der Umsatz steigt und dadurch die Chancen dauerhaft selbständig tätig zu sein und davon leben zu können ebenfalls steigen.
- Bei der fachkundigen Stellungnahme, wie etwa durch einen Steuerberater, sollte darauf geachtet werden, dass keine Interessenkonflikte vermutet werden könnten. Solche Anträge müssen von den Beratern besonders kritisch geprüft werden. Daher sollte eine möglichst neutrale Stellungnahme einholen, wie etwa von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK-Finder), Handwerkskammern, Gründungsberatern etc. Die Arbeitsagentur wissen aufgrund ihrer langen Erfahrung, welche Stellen bei der Stellungnahme nicht so genau hinschauen und wer als seriös und fachkundig einzuschätzen ist.
- Trendbranchen werden durch die Berater nach speziellen Kriterienkatalogen gesondert geprüft (“Was die Arbeitsagentur erwartet“). Die Förderung von Vertriebstätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben werden von der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich abgelehnt (“Was die Arbeitsagentur nicht fördert“).
- Der Antrag auf Gründungszuschuss sollte frühzeitig eingereicht werden. So kann man dem Verdacht entgehen, man würde mit dem Gründungszuschuss nur das ALG I verlängern wollen. Ein solcher Verdacht kann sich negativ auf die Bewilligung des Zuschusses auswirken.
- Man sollte auch im persönlichen Gespräch überzeugen, Argumente vorbringen und Fragen gezielt beantworten können. Neben der intensiven Vorbereitung auf das Gespräch gehört auch das entsprechende vor allem ansprechende Auftreten vor dem Berater.
Widerspruch gegen Ablehnung
Da es grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt, kann man im Falle einer Ablehnung Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Allerdings kann ein Widerspruch das Gründungsvorhaben verzögern. Außerdem besteht keine Garantie auf Erfolg des Widerspruchs, so dass das Gründungsvorhaben so aufgestellt werden sollte, dass man auch ohne den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit den Schritt in die Selbständigkeit wagen kann. Es gibt neben dem Gründungszuschuss noch andere staatliche und private Förderinstrumente, wie etwa eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen.
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19. Juli 2010 at 03Europe/BerlinMon, 19 Jul 2010 09:03:00 +0000
[...] von Geschäftsräumen, zählten bislang nicht zur Gründung. Dies konnte zu einer Ablehnung des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagentur [...]