Beitragserhöhung für freiwillige Arbeitslosenversicherung

9. Juli 2010 von JK

Die Bundesregierung hat das Gesetzesvorhaben zur Verlängerung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige beschlossen.

Beschäftigungschancengesetz

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll im Rahmen des Beschäftigungschancengesetz über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Mit der Verlängerung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, mit der sich Selbständige gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit im Falle eines Misserfolgs ihrer Selbständigkeit absichern können, geht eine Änderung der Berechnungsgrundlage einher. Es ist geplant, dass sich die Beiträge für die Versicherung in zwei Stufen mindestens vervierfachen werden.

Vor diesem Hintergrund rechnen Experten damit, dass es bis zum 31.12.2010 zu einem Massenaustritt aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige kommen wird. Normalerweise ist der Austritt aus der Versicherung erst nach fünf Jahren regulärer Mitgliedschaft möglich. Mit der Erhöhung der Beiträge haben die Versicherten jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Wer den Sonderkündigungstermin verpasst, hat erst nach fünf Jahren wieder die Möglichkeit aus der Versicherung auszutreten.

Die Problematik betrifft viele Selbständige auch in Hessen. Im vergangenen Jahr sind etwa zwei Drittel aller Existenzgründer bundesweit, die mit Hilfe des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit den Weg in die Selbständigkeit gegangen sind, der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige beigetreten.

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8 Reaktionen

  1. Iris Anna Kötter

    Gibt es aus dem Austritt eine andere Form des Protestes?

  2. JK

    Soweit ich weiß, leider nicht, jedenfalls nichts direkt wirksames.

  3. H. Köhler

    Ist doch wieder klasse gelöst von unserer tollen Regierung!
    Von den derzeit “freiwillig” Versicherten, werden ca. 50% das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, deswegen verdoppelt man den Beitrag Anfang 2011.
    Die restlichen 50% haben von diesem Vorhaben noch nichts erfahren, bzw. denken, das wird schon bei den 36,- 2011 bleiben, wäre ja auch noch vertretbar.
    Diese “Schläfer” werden dann gleich mal auf weitere 5 Jahre zwangsversichert, damit die nicht gleich die Biege machen. Dann wird 2012 gleich mal der Beitrag auf ca. 70,- oder noch mehr erhöht.

    So füllt man die Kassen und wird gleichzeitig unliebsame potentielle Kostenverursacher los. Bravo!!! Wieder einmal sehr weit gedacht, liebe Regierung.

    Wäre es nicht besser, statt eine stufenweise Erhöhung zu beschließen, über eine gerechte Methode nachzudenken? Vielleicht über eine prozentuale Beteiligung – gemessen am Gewinn?
    Oder ist das ein öffentliches Zugeständnis, dass noch nicht einmal das System der ARGE mit den Arbeitnehmern funktioniert?

  4. Nadja

    Auf Anfrage beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass eine Erhöhung in 2011 auf ca. 80,- Euro bevorsteht. Die Viertelung der Bezugsgrundlage soll wohl aufgelöst werden.

  5. Iviana

    Gerade die Kleinunternehmen brauchen Hilfe. Diese Entscheidung kann kein Mensch verstehen. Im Handwerk, wo es im Winter mitunter keine Arbeit gibt, ist es wenigstens ein kleiner Lichtblick, wenn man auf die Arbeitslosigkeit für 1 bis 3 Monate in Anspruch nehmen kann. Außerdem kann man darauf auch nicht jedes Jahr zurückgreifen, da man erst einmal 1 Jahr gearbeitet haben muss, bevor man darauf zurückgreifen kann. Ich empfinde diese Entscheidung für sehr widersprüchlich. Große Konzerne bekommen EU-Gelder und Banken wird das Geld in den Rachen geworfen. Vorallem kann man sich nicht dagegen wehren. Durch Zufall habe ich von dieser Gesetzesänderung erfahren.
    Die kleinen Unternehmen haben sowieso schon zu kämpfen und kommen mitunter kaum um die Runden. Manchmal habe ich das Gefühl die Regierung haut nur drauf auf die kleinen – so ist auch mit der Rente und die Diskussionen der Regierungsmitglieder kann man sich nicht mehr anhören. Hier bekommt man das Gefühl vermittelt, dass man Emtscheidungen trifft, die mit der Realirät nichts mehr zu tun haben. Wahrscheinlich hat man den Kontakt zum Volk verloren.

  6. Andreas Lehmann

    Aufregen schadet nur der eigenen Gesundheit. Ich als Unternehmer habe die Wahl ob ich freiwillig versichert sein will oder nicht. Folglich werde ich den Dauerauftrag sofort kündigen und diese Versicherung auch sofort kündigen. Traurig ist nur, dass anscheinend unser Staat es auch nötig hat mit solchen miesen Machenschaften zu arbeiten.
    Wen kann man eigentlich noch trauen ? Schade ums Geld, das ich bereits fast drei Jahre eingezahlt habe.

  7. JK

    Auch wenn es ärgerlich ist, sie könne ja wenigstens noch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Und schön zu hören, dass Sie die Versicherung drei Jahre nicht gebraucht haben.

  8. Berater

    Auch ich würde eine Beitragsanpassung auf der Basis der Erlöse für richtiger und gerechter halten. Die Bezugsbasis von rund 2.065 € Ost und 2.450 € West ist für viele Selbständige wirklichkeitsferne Durchschnitts-Mauschelei. Lt. Statistik müssen über 600.000 Vollbeschäftigte in Deutschland zusätzlich Hartz IV beziehen. Einer Untersuchung der Böckler-Stiftung zufolge hätten darauf weitere 2 Mio Menschen Anspruch, die den Schritt scheuen. Lt. BA sind in 2010 unter den aktenkundigen “Aufstockern” rund 200.000 Selbständige. Und diesen Menschen wäre insbesondere zu gönnen, sie könnten sich zu vernünftigen Konditionen freiwillig versichern und würden nicht gezwungen, sich dabei 5 Jahre zu binden.
    Sparen sollte man m.E. lieber an sinnlosen Prestige-Projekten, anstatt an den Geringverdienenden.

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