Drohende Beitragsexplosion
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer und Selbständige teurer machen. Die Verteuerung soll aber nicht einhergehen mit einer Verbesserung der Versicherungsleistung. Nun steht zu befürchten, dass dadurch die freiwillige Arbeitslosenversicherung an Attraktivität für Existenzgründer verliert.
Kostenanstieg
Vor allem Existenzgründern und Kleinunternehmer sind besonders hart vom drohenden Anstieg der freiwilligen Arbeitslosenversicherung betroffen. Laut einem Regierungsentwurf sollen sich die monatlichen Beiträge bis 2012 vervierfachen.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wurde im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführt. Existenzgründer und Kleinselbständige sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzutreten und im Falle des Scheiterns durch Leistungen der Arbeitsagentur geschützt zu sein. Durch das neue „Beschäftigungschancengesetz“ der Bundesregierung soll dieser Schutz zwar nicht wegfallen, aber die Kosten für die Bundesagentur durch den Anstieg der Monatsbeiträge deutlich reduziert werden.
Der monatliche freiwillige Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 17,89 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Betrag bis 2012 auf 76,55 Euro pro Monat steigen. Existenzgründern wird die Möglichkeit eingeräumt, den Beitrag im ersten Jahr der Gründung auf 38,33 Euro zu halbieren. Ziel der Bundesregierung ist es, langfristig die Kosten für diese Leistung der Agentur für Arbeit um elf Millionen Euro pro Jahr zu entlasten. Gewerkschaften und Sozialverbände befürchten, dass für viele Selbständige und Existenzgründer die freiwillige Arbeitslosenversicherung uninteressant und damit auch die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus insgesamt unattraktiv wird.
Gleichbleibende Leistung
Mit dem Kostenanstieg geht keine Erhöhung der Leistung einher. Die Leistungen sollen auf dem gleichen Niveau bleiben. Sie bemessen sich an der formalen Qualifikation der Existenzgründer. Ein studierter Auslieferungsfahrer beispielsweise erhält dadurch mehr Arbeitslosengeld als ein Auslieferungsfahrer mit Hauptschulabschluss. Dieser Leistungsunterschied soll bestehen bleiben, obwohl beide den gleichen monatlichen Pauschalbetrag in die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen.
Vor allem die Gewerkschaften kritisieren an dem System, dass bei gleichem Beitrag nicht auch gleiche Leistungen gezahlt werden. Statt die Beiträge zu erhöhen soll lieber eine Art Standarttarif eingeführt werden, mit einheitlichen Konditionen, die sich an dem Durchschnittsverdienst der pflichtversicherten Arbeitnehmer orientieren.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung würde ohne den Vorschlag der Bundesregierung Ende 2010 auslaufen. Von daher bewerten Sozialverbände die Erhaltung dieses Instruments positiv. Sozialexperten und die Gewerkschaften fordern, den halbierten Beitragssatz wenigstens auf zwei Jahre für Existenzgründer auszudehnen, um die Perspektive Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit möglichst attraktiv zu gestalten.
Insgesamt bewilligte die Bundesagentur für Arbeit 2009 mehr als 90.000 Anträge auf freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer und Selbständige.
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Aktuelles
4. Oktober 2010 at 04Europe/BerlinMon, 04 Oct 2010 09:04:38 +0000
[...] haben bereits über die geplante Beitragserhöhung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung berichtet. Um einen möglichen Massenaustritt zu verhindern, will der Gesetzgeber den Austritt [...]
22. November 2010 at 04Europe/BerlinMon, 22 Nov 2010 09:04:39 +0000
[...] der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige haben wir in diesem Blog bereits berichtet. Im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes (Entwurf 24.04.2010) hatte der [...]