Frankfurter Gründerfonds

23. August 2010 von JK

Wer ein Unternehmen gründet, braucht Mut, ein gutes und nachhaltig angelegtes Konzept – und finanzielle Mittel. Das mögen bei vielen Gründungen vielleicht keine großen Summen sein, aber gerade diese notwendigen Kleinkredite stellen für Existenzgründern oft eine schwierige Hürde dar.

Mikrokredite für Gründer

Die meisten Banken und Kreditinstitute verdienen an sogenannten Mikrokrediten nur wenig. Der Zeitaufwand für Beratung und Konzeptprüfung ist hoch, der Zinsertrag aber entsprechend gering. Daher haben sie relativ wenig Interesse an einer solchen Förderung. Doch Existenzgründer brauchen meist keinen Kredit ab 50.000 Euro aufwärts bzw. können ihn sich am Anfang schlichtweg nicht leisten. Was gebraucht wird, hält sich oftmals im Rahmen eines vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich.

Der Frankfurter Gründerfonds ist die Reaktion der Stadt Frankfurt auf die steigende Nachfrage nach Mikrokrediten und dem noch mangelnden Angebot an Krediten zwischen 2.500 und 50.000 Euro. Der Frankfurter Gründerfonds will Existenzgründern und jungen Unternehmen, die bis zu drei Jahre am Markt sind und ihren Unternehmenssitz in Frankfurt haben, helfen, mittels Bereitstellung einer Bürgschaft leichter an solche Kleinkredite zu gelangen. Durch die Vorbereitung auf den Bürgschaftsantrag und das Bankgespräch sollen die Antragsteller auf ihrem Weg zum unternehmerischen Erfolg unterstützt werden. Mit dieser Infrastrukturmaßnahme soll das Gründungsgeschehen, insbesondere von Kleingründungen in der Stadt Frankfurt belebt und gefördert werden.

Beratung und Prüfung

Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat extra ein Gründerfonds-Büro eingerichtet. Hier können Existenzgründer und Jungunternehmer ihre Geschäftsidee und weitere Unterlagen – wie den Antrag auf eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen – zur Prüfung abgeben und erhalten eine kostenlose Beratung. Nach der Prüfung der eingereichten Konzepte, die auf einheitlichen Qualitätskriterien beruht, erhalten die Interessenten bei positivem Ergebnis eine Bürgschaftsempfehlung für die Bürgschaftsbank Hessen.

Im Anschluss daran prüft die Bürgschaftsbank Hessen ihrerseits das Konzept innerhalb kurzer Zeit und erteilt dann entsprechend eine Zusage. Bei der Zusage handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft von 80 Prozent der Kreditsumme. Mit der Bürgschaft können die Existenzgründer und Jungunternehmer anschließend zu einer der sieben Partnerbanken gehen und einen Mikrokredit beantragen.

Qualitätssicherung

Die Mikrokreditnehmer müssen ihrerseits gewährleisten, vierteljährlich ihre Geschäftszahlen dem Gründerfonds-Büro vorzulegen. Ziel des Frankfurter Gründerfonds ist der erleichterte Zugang zu Mikrokrediten im Frankfurter Stadtgebiet. Da die Gelder der Frankfurter Gründerfonds aus Steuermitteln der Stadt Frankfurt stammen, können nur Existenzgründer und Unternehmer mit Sitz in Frankfurt am Main dieses spezielle Angebot in Anspruch nehmen. Für 2010 und 2011 wurden 750.000 Euro in den Haushalt der Wirtschaftsförderung eingeplant. Diese Gelder stehen zur Finanzierung und Absicherung der Kredite des Gründerfonds zu Verfügung.

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