Kündigung durch die Bank

6. September 2010 von JK

Eine Kreditkündigung durch die Bank ist immer unangenehm, egal ob als Privatmann, Existenzgründer oder Unternehmer. In jedem Darlehensvertrag steht festgeschrieben, unter welchen Bedingungen die Bank ein Darlehen kündigen kann.

AGB

In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeder Bank sind die Kündigungsgründe enthalten. Doch die AGB sind meist sehr umfangreich. Trotzdem sollte man sich bereits beim Bankgespräch die AGB aushändigen lassen und gezielt nach den Kündigungsbedingungen der Bank nachfragen. In den AGB müssen sich die entsprechenden Details noch einmal nachlesen lassen. Darüber hinaus sind in den AGB auch die Informationspflichten der Bank enthalten, die man als Darlehennehmer zu erfüllen hat.

Wichtige Kündigungsgründe

Neben den allgemeinen Gründen für eine Kündigung durch die Bank, gibt es noch weitere wichtige Kündigungsgründe. Zu diesen zählen:

  • Zahlungsverzug: Gerät man in Zahlungsverzug, muss die Bank zunächst eine angemessene Frist setzen. Zahlt man nach Ablauf der Frist immer noch nicht, kann die Bank das Darlehen kündigen und den gesamten Betrag auf einmal zurück verlangen.
  • Arglistige Täuschung: Sollte man beim Antrag auf ein Förderdarlehen falsche Angaben machen, um eben dieses Darlehen zu erhalten – der Jurist spricht hier von arglistiger Täuschung – und die Bank bekommt das später heraus, hat sie ebenfalls das Recht das Darlehen sofort zu kündigen.
  • Verletzung der Informationspflichten: Wer als Unternehmer und Selbständiger ein Darlehen bei einer Bank beantragt, geht damit nicht nur die Verpflichtung ein, regelmäßig die Raten zu begleichen, sondern hat auch Informationspflichten gegenüber der Bank. Wer diesen Informationspflichten nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Bank den Kreditvertrag kündigt.

Um als Kreditnehmer nicht die vertraglichen Informationspflichten gegenüber der Bank zu verletzten, ist es notwendig mindestens die Jahresabschlüsse seiner Unternehmung der Bank vorzulegen. Erhält man ein Darlehen einer Förderbank muss man als Darlehensempfänger außerdem gewährleisten, dass etwaige Kontrollorgane (wie etwa der Europäische Rechnungshof bei Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds – ESF) jederzeit Einblick in alle geschäftlichen Unterlagen nehmen dürfen. Das heißt, wird man als Empfänger eines Förderdarlehens aufgefordert, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen, muss man dieser Aufforderung fristgerecht nachkommen, wenn man eine Kündigung des Förderdarlehens vermeiden möchte.

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Eine Reaktion

  1. Nora

    Natürlich ist die Kündigung eines Kredites durch die Bank sehr unangenehm. Um genau dies zu verhindern sollte man vor dem Kredit eröffen einen detaillierten Finanzplan aufstellen und sich ganz ehrlich fragen, ob man die monatlichen Raten zurückzahlen kann. Sonst ist der finanzielle Ruin vorprogrammiert. Manche Menschen nehmen sogar mehrere Kredite gleichzeitig auf und verkalkulieren sich völlig. Eine ausführliche Planung ist daher wichtig.

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