Förderung durch den Staat (Update)

15. Juni 2012 von JK

Geld

Es gibt kein europäisches Land, das so viele Programme und Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Existenzgründern und Selbstständige bereit hält wie Deutschland. Das Problem ist: Bei der Vielfalt der Programme kann man schnell den Überblick verlieren. Zudem kennen viele Existenzgründer nur wenige Förderprogramme. Dadurch jedoch entgeht vielen günstiges Startkapital.

Der Gründungszuschuss, das StartGeld, Mikrokredite und Bürgschaften sind die bekanntesten Förderinstrumente in der Gründerszene. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Programme, die sowohl Einzelpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch nehmen können. Unter klein und mittelständische Unternehmen werden nach einer EU-Definition alle Unternehmen verstanden, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro haben oder den Jahresbilanz maximal 43 Millionen Euro beträgt.

Viele Förderungen und Unterstützungsangebote müssen vor der Existenz- oder Unternehmensgründung beantragt werden. Einige Programme können auch während der Startphase noch in Anspruch genommen werden. Um in den Genuss solcher Förderungen zu ist ein gut durchdachter Businessplan vonnöten. Um nicht den Überblick zu verlieren, sollten sich Existenzgründer darüber hinaus auch professionelle beraten lassen.

StartGeld

Für viele Existenzgründer ist das ERP-Gründerkredit-StartGeld der KfW eine der wichtigstes Finanzierungsform en– vor allem für Kleingründer mit einem Bedarf von bis zu 100.000 Euro. Beim StartGeld gibt es keine Untergrenze für den Kredit und es wird über die Hausbank beantragt. Vorteil des StartGeldes ist, dass der Kredit mit relativ niedrigen und festgeschriebenen Zinsen vergeben wird. Die Laufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Anlaufzeit des StartGelds ist tilgungsfrei. Darüber hinaus übernimmt die staatliche KfW 80 Prozent der Haftung gegenüber der Hausbank, falls der Gründer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommen kann.

Gründerkredit Universell

Das Pendant zum ERP-Gründerkredit-StartGeld ist der ERP-Gründerkredit-Universell der KfW. Vor allem bei Unternehmensgründern ist der mit bis zu zehn Millionen Euro umfassende Gründerkredit beliebt. Dieses Darlehen zeichnet sich ebenfalls durch eine lange Laufzeit aus, wovon die ersten zehn Jahre fest verzinst und auch die Anlaufzeit tilgungsfrei ist. Hier trägt jedoch die Hausbank allein das Risiko, falls der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr zurück zahlen kann.

Regionalförderprogramm

In besonders strukturschwachen Regionen fördert die KfW Investitionen mit besonders niedrigen Zinsen. Darlehen aus dem ERP-Regionalförderprogramm haben eine Laufzeit bis zu 20 Jahre, wovon bis zu fünf Jahre tilgungsfrei sind.

Beteiligungskapital

Klein- und Kleinstgründer haben keine reelle Chance auf Beteiligungskapital. Nur wer große Investitionen vor hat, kann auf Unterstützung der KfW durch gefördertes Beteiligungskapital hoffen. Dafür hält die KfW verschiedene Programm wie das ERP-Kapital für Gründungen, ERP-Beteiligungsprogramm oder den ERP-Startfonds bereit. Im Rahmen dieser Programme übernimmt die KfW Teile des Risikos der Kapitalgeber und kann so die Chancen bei der Suche nach Investoren steigern. Besonders interessant sind diese Programme für Gründungen im High-Tech- und Bio-Tech-Bereich.

 

Mikrokredite

Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 15.000 Euro haben meist ein Problem einen adäquaten Kredit bei ihrer Hausbank zu bekommen. Solche Summen lohnen sich für die Bank kaum, da der Verwaltungsaufwand höher als die Einnahmen ist. Mikrokreditgeber sind speziell auf Klein- und Kleinstkredite spezialisiert. Solche Mikrofinanzinstitute arbeiten mit der GLS-Bank zusammen und vergeben bis 25.000 Euro als Mikrokredit. Allerdings müssen Existenzgründer für Mikrokredite teilweise bedeutend höhere Zinsen zahlen, als beispielsweise bei Krediten der KfW. Kann der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr bedienen, springt der Mikrokreditfonds Deutschland ein, der sich aus Mitteln der EU und des Bundes zusammensetzt.

Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken, wie die Bürgschaftsbank Hessen (BB H), vergeben keine direkten Kredite, sondern Sicherheiten. Existenzgründer haben meist das Problem, dass sie keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können und entweder abgelehnt werden oder sehr hohe Risikoaufschläge zahlen müssen. Bürgschaftsbanken geben Existenzgründern und Unternehmen die nötigen Sicherheiten, um an einen Hausbankkredit zu akzeptablen Konditionen zu kommen. Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Sie werden getragen von den Ländern, Versicherungen, Kammern und Verbänden. In der Regel bürgen sie mit bis zu einer Million Euro, falls ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurückzahlen kann. Getragen wird das Risiko der Bürgschaftsbanken zum Teil von Bund und Ländern, die wiederum für die Bürgschaftsbanken bürgen. Eine Übersicht über die deutschen Bürgschaftsbanken gibt es beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist wohl die bekannteste und in der letzten Zeit am heißesten diskutierte Finanzierungsmöglichkeit. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, erhalten bis zu sechs Monate ihrer Selbstständigkeit das Arbeitslosengeld I plus 300 Euro zusätzlich für Sozialversicherungen. Auf Antrag kann diese Pauschale bis auf neun Monate verlängert werden. Der Gründungszuschuss muss bei der lokalen Agentur für Arbeit beantragt werden und ist seit 01.01.2026 eine Ermessensleistung.

Einstiegsgeld

Das Pendant zum Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger ist das Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Langzeitarbeitslose, die eine Existenz gründen möchten, können das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit ab und von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, die mit dem Existenzgründer zusammen wohnt. Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monat gezahlt werden und weitere Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro sind möglich.

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium spricht vor allem Existenzgründer in wissensbasierten und technologieorientierten Bereichen an, aber auch Wissenschaftler und Studenten. Das EXIST-Gründerstipendium umfasst ein Stipendium, mit dem der Lebensunterhalt der Empfänger ein Jahr gesichert wird, sowie umfangreiche Coachingleistungen und Mittel für Sachausgaben bis zu einer Höhe von 17.000 Euro. Anträge können nur Forschungseinrichtungen stellen, an denen die Bewerber studieren oder arbeiten.

Gründercoaching Deutschland

Mit dem Gründercoaching Deutschland soll der Einstieg in die Selbstständigkeit für Existenzgründer wesentlich vereinfacht werden. Das heißt, im Rahmen des Gründercoaching werden 90 Prozent von Coachingleistungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.000 Euro übernommen. Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. Voraussetzung ist, dass der Gründer vorher erwerbslos war und den Gründungszuschuss/Einstiegsgeld erhält.

Weitere Fördermöglichkeiten finden sich in der Förderdatenbank im Internet.

(Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de)

 

 

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