Umsatzsteuervoranmeldung nur noch mit digitaler Signatur

30. September 2013 von JK

Seit dem 1. Januar 2013 werden Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, zusammenfassende Meldungen und Lohnsteueranmeldungen auf dem elektronischen Wege von den Finanzämtern nur noch mit digitaler Signatur akzeptiert. Allerdings haben die Finanzbehörden für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 ein Auge zugedrückt. Doch seit dem 1. September 2013 ist die digitaler Signatur zwingend notwendig.

 

Signaturpflicht

 

Seit dem 01. September 2013 gilt nun die Signaturpflicht für alle. Wichtig ist, dass die Pflicht auch bereits für die Meldungen, die bis 10. August für den letzten bzw. bei einer vorliegenden Dauerfristverlängerung für den vorhergehenden Monat gilt.

Wer bislang noch keine digitale Signatur beantragt haben sollte, sollte dies schleunigst nachholen, da sonst die Gefahr besteht, dass die Fristen kaum noch einzuhalten sind. Wer die Frist nicht einhalten kann, muss mit entsprechenden Säumnis- und Verspätungszuschlägen rechnen.

 

Digitale Signatur beantragen

 

Die benötigte „ElsterBasis“-Signatur ist kostenlos und kann wie folgt beantragt werden:

Wer es bisher noch nicht getan hat, muss sich zunächst auf dem ElsterOnline-Portal registrieren. Dafür reicht lediglich eine E-Mail-Adresse sowie die persönliche Steuer- oder Steuer-Identifikationsnummer aus. Bei der Beantragung der digitalen Signatur stehen zwei Optionen zur Auswahl: Die kostenlose und einfachste Lösung ist die Hinterlegung des Zertifikat auf dem eigenen Computer. Wer mehr Sicherheit haben möchte, kann die Signatur auch auf einem Sicherheits-USB-Stick für 41 Euro oder eine Signaturkarte für 50 bis 150 Euro bestellen.

Nach der Registrierung erhält man von der Steuerverwaltung die Aktivierungsinformationen umgehend per E-Mail und innerhalb weniger Tage auch per Post. Da derzeit mit einem erhöhten Registrierungsaufkommen zu rechnen ist, kann es ganz sinnvoll sein, seinen für die Umsatzsteuer zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt anzurufen und die verspätete Abgabe möglicherweise mit der Bitte um Fristverlängerung anzukündigen.

Mit den Aktivierungsinformationen, die man sowohl per E-Mail als auch per Post erhält, wird das Elster-Signaturzertifikat für das ElsterOnline-Portal freigeschaltet. Anschließend muss noch eine persönliche PIN eingegeben werden.

Das Signaturzertifikat wird auf dem Computer gespeichert bzw. per USB-Stick oder Signaturkarte zugeschickt. Gängige Buchhaltungsprogramme enthalten in der Regel bereits ein eigenes Verzeichnet für die Signatur, in der das Elster-Signaturzertifikat hinterlegt werden kann.

 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie die Einkommenssteuererklärung können auch weiterhin ohne digitale Signatur eingereicht werden.

 

 

(Bild: Manfred Jahreis/ pixelio.de)

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Eine Reaktion

  1. Andreas Herzog

    Ich kann den Versuch vertauliche Daten geheim und sicher zu behandeln nur begrüen. Das aktuelle Vorgehen trägt in meinen Augen aber leider nur zu mehr Verunsicherung bei und verschlingt einiges an Kapital. Bedenklich sehe ich die ganze Sache vor allem bei Gewerbetreibenden, die nicht durch einen StB betreut werden.

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