Existenzgründungen mit ALG II

23. Oktober 2009 von JK

Laut Angaben der Agentur für Arbeit wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres 2009 rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II oder auch Hartz IV genannt) auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet. 2008 waren es insgesamt 25.000 Menschen, die durch die Unterstützung der Arbeitsagentur den Weg in die Selbstständigkeit gefunden haben.

Förderung von ALG II Gründern

Die Agentur für Arbeit konnte bis Juli diesen Jahres bereits 12.000 Menschen erfolgreich in die Selbstständigkeit begleiten. Wahrscheinlich liegt die Zahl der ALG II Gründer aber noch wesentlich höher, denn die Förderung durch das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Kann-Leistung, die längst nicht jeder Gründungswillige erhält. Interessant ist auch die besonders hoch ausgefallene Zahl der männlichen Geförderten im Alter zwischen 30 und 50 Jahren.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung, die Empfänger von ALG II erhalten können, wenn Sie sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen wollen und die Förderung bei ihrer zuständigen ARGE beantragen. Es wird maximal 24 Monate gewährt und kann zwischen 50 und maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Darüber hinaus ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt, dass Empfänger des Einstiegsgeldes auch zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen für die Eingliederung  in den Arbeitsmarkt bekommen können. Die Zuschüsse umfassen maximal 5.000 Euro und müssen zur Beschaffung von Sachgütern verwendet werden. Ein Darlehen, das durch die Agentur für Arbeit dem ALG II Empfänger gewährt werden kann, kann auch deutlich über dem Höchstbetrag des Zuschusses liegen. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Zuschüsse und Darlehen miteinander kombiniert werden können.

Als Sachmittel werden unter anderem alle Betriebs- und Geschäftsausstattungen betrachtet, wie etwa Computer, Software, Telefonanlagen, Kopierer etc., aber auch Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge oder Ausgaben für Marketing und Vertriebsunterstützende Maßnahmen (z.B. Erstellung der Homepage, Werbemittel, Flyer, Visitenkarten etc.).

Gründercoaching

Wie bereits mehrfach in diesem Blog berichtet, stehen Existenzgründern seit Herbst 2008 auch Mittel aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ zu Verfügung. Im ersten Jahr der Existenzgründung können die Empfänger von Einstiegsgeld Coachings und Beratungen im Wert von bis zu maximal 4.000 Euro wahrnehmen. Dafür müssen sie lediglich zehn Prozent (maximal also 400 Euro) als Eigenanteil übernehmen. Unter Umständen ist es sogar möglich, auch diesen Eigenanteil erlassen zu bekommen.

Zunahme der Existenzgründungen

Deutschland ist nicht gerade als eine Unternehmernation bekannt. Der Anteil an abhängig beschäftigten Arbeitnehmern ist im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland wesentlich höher als der Anteil hauptberuflich Selbständiger. Vor allem in Krisenzeiten steigt die Zahl der Existenzgründungen sprunghaft an. Das liegt daran, dass die meisten Arbeitnehmer hierzulande den Schritt in die Selbstständigkeit als einen möglichen Ausweg aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit ansehen. Mit dem Auslaufen der Kurzarbeit und der zu erwartenden Entlassungswelle, rechnen die Experten der Bundesagentur mit einem weiteren Anstieg der Existenzgründungen und einem erhöhten Beratungsbedarf in den nächsten Monaten.

Erfolgreiche ALG II Gründer

Durch das Einstiegsgeld geförderte Gründungen sind durchaus erfolgreich. Eine Untersuchung der Agentur für Arbeit hat ergeben, dass fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen auch sechs Monate nach dem Ende der Förderung erfolgreich am Arbeitsmarkt vertreten sind. Statistisch gesehen werden durch jede geförderte Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen.

Kehrseite der Medaille

Die Studie der Arbeitsagentur hat aber auch die Kehrseite der Medaille aufgedeckt. Ende 2008 gab es ca. 114.000 Selbstständige in Deutschland, die auf die Unterstützung durch die Grundsicherung der Agentur für Arbeit angewiesen waren. Ende 2007 waren es nur 56.000 Selbstständige. Damit hat sich innerhalb von einem Jahr die Zahl der „aufstockenden Selbstständigen“ beinahe verdoppelt. Auch hier erwarten die Experten, dass sich der Trend weiter fortsetzen wird. Die Entwicklung zeigt, dass die Zahl der Selbstständigen steigt, die mit ihrem erzielten Einkommen das Existenzminimum nicht abdecken, geschweige denn etwas für die eigene Altersvorsorge tun können. Im Klartext heißt das, dass etwa die Hälfte der selbstständig tätigen Hilfsbedürftigen mit monatlich weniger als 400 Euro auskommen müssen und daher auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind.

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Eine Reaktion

  1. waldemar steinmetz

    Ein Darlehen, das durch die Agentur für Arbeit dem ALG II Empfänger gewährt werden kann, kann auch deutlich über dem Höchstbetrag des Zuschusses liegen. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Zuschüsse und Darlehen miteinander kombiniert werden können.

    Frage:weiss jemand wie hoch das Maximale Darlehn(ohne Sicherheiten sein könnte
    mfg W.Steinmetz

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