Schufa-Auskunft: Anfordern und korrigieren

20. August 2010 von JK

Existenzgründer, die ein Darlehen von ihrer Hausbank brauchen, müssen auch eine Schufa-Auskunft vorlegen. Die kreditgebende Bank möchte sich dadurch der Bonität und Zahlungsmoral des Gründers – wie auch von Privatleuten – vergewissern. Die Banken greifen nicht nur auf die Schufa zurück, sondern auch auf andere Auskunfteien und verlassen sich auf deren Angaben. Das kann allerdings zum Nachteil des Gründers gehen, wenn die Auskunft nicht korrekt ist.

Scoringwert

Das sich die Banken auf die Auskunft der Schufa und anderer Auskunfteien verlassen, kann für Existenzgründer wie für Privatleute fatal sein. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind 45 Prozent aller Auskünfte der Schufa fehlerhaft. Auch die Angaben anderer Auskunfteien waren nicht immer korrekt. Die Schufa berechnet aus den vorhandenen Daten einen Scoringwert, der die Wahrscheinlichkeit  für den Ausfall eines Darlehens wiederspiegelt. Das ganze wird vereinfacht durch eine Ampel dargestellt: Wer mit Rot gekennzeichnet ist, hat kaum eine Chance auf einen Kredit. Eine gelbe Markierung bedeutet, dass mit erhöhten Zuschlägen auf den Kredit zu rechnen ist. Wer Grün markiert wurde, wird keine Schwierigkeiten haben den gewünschten Kredit zu erhalten. Nachteil an dem Scoringverfahren ist, dass die Ermittlung der Werte nicht offen gelegt wird.

Auskunft anfordern

Unvollständige und unkorrekte Daten sowie eine undurchsichtige Ermittlung des Scoringwertes kann für Existenzgründer bereits das frühe Ende ihres Gründungsvorhabens bedeuten. Nicht wenige Menschen sind von dem negativen Ergebnis der Auskunfteien überrascht. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt jedoch bei jedem selbst.

Um dieser persönlichen Verantwortung nachkommen zu können, müssen die Auskunfteien wie die Schufa einmal jährlich auf Antrag einen kostenlosen Auszug zur Verfügung stellen. Gründer sollten im vorhinein dieses Angebot nutzen und persönliche Daten sowie sämtliche Eintragungen rechtzeitig kontrollieren, bevor sie bei der Bank ein Darlehen für ihre Existenzgründung oder eine Bürgschaft – etwa bei der Bürgschaftsbank Hessen – beantragen. In der Auskunft muss neben den bereits erwähnten persönlichen Daten und Eintragungen auch enthalten sein, wer und wann eine Auskunft über den Gründer eingeholt hat.

Die Datenübersicht erhält jeder Bürger gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einmal im Jahr kostenlos. Im Gegensatz zur kostenpflichtigen Auskunft (18,50 Euro), ist die kostenlose Auskunft anders aufgebaut und ohne Wasserzeichen. Um sie zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dazu reicht es das Bestellformular auszufüllen und mit einer Kopie des Personalausweises an die Schufa zu schicken. Nur die Datenübersicht ist kostenlos. Wer darüber hinaus Auskünfte einholen möchte, muss eine entsprechende Gebühr zahlen. Existenzgründer sollten ihre Privatadresse angeben, unter der sie gemeldet sind, da es bei Abweichungen zu Verzögerungen kommen kann. Außerdem sollten nur die notwendigen Angaben gemacht werden, da die Schufa jede weitere Information nutzt um ihren eigenen Datenbestand zu vervollständigen.

Fehler korrigieren

Entdeckt man in seiner Schufa-Auskunft falsche oder veraltete Daten, z.B. alte Handy-Verträge, längst beglichene Darlehensverträge oder nicht mehr existente Bankkonten, sollten diese berichtigt werden. Vollständige und korrekte Daten in einer Selbstauskunft verringert das Risiko bei einer Finanzierungsanfrage abgelehnt zu werden. Weitere Unterstützung erhalten Existenzgründer beim Anwalt oder – in der Phase vor der Gründung – auch bei den Verbraucherzentralen.

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Eine Reaktion

  1. Starthilfe bei der Existenzgründung | Bürgschaft ohne Bank

    [...] der Bank. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bonität des Gründers. Wer bereits ein langes Schufaregister mit wohlmöglich auch negativen Einträgen hat, für den sinken die Chancen auf eine mögliche [...]

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