Wahl der richtigen Rechtsform
Jeder Existenzgründer steht zu Beginn seiner Selbstständigkeit vor der Frage, welche Rechtsform er für seine Unternehmung wählen soll. Vor- und Nachteile hat jede Rechtsform. Allerdings ist nicht jede Rechtsform für Existenzgründer von Anfang an geeignet. Dagegen steht aber einem späteren Wechsel der Rechtsform nichts im Wege.
Einzelunternehmer
Die Rechtsform eines Einzelunternehmers ist bei Existenzgründern sicherlich die beliebteste Rechtsform. Egal ob Freiberufler oder Unternehmer: Wer ein Unternehmen allein leitet, ist ein Einzelunternehmer. Diese Rechtsform eignet sich für den Einstieg in die Selbstständigkeit in jeder Branche. Vorteilhaft ist vor allem die einfache Besteuerung. Die Abgabe einer Bilanz am Ende des Geschäftsjahres ist nicht nötig – es sei denn man ist als Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister eingetragen.
Wer eine freiberufliche und gewerbliche Existenzgründung anstrebt, sollte beide Bereiche in seiner Buchhaltung strikt voneinander trennen. Andernfalls gelten alle Einkünfte als gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer. Bei verheirateten Selbstständigen, die keinen Ehevertrag geschlossen, in dem die Beteiligten die Gütergemeinschaft gewählt haben, haftet der nicht-selbstständige Ehepartner grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des selbstständigen Partners.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR bietet sich für alle Existenzgründer an, die mit einem anderen Gründer zusammen eine Existenz gründen wollen. Der Vorteil der GbR ist, dass jede Geschäftspartnerschaft diese Rechtsform annehmen kann. Grundsätzlich ist sie formlos und benötigt kein Mindestkapital, jedoch sollte wegen der Rechtssicherheit ein Gesellschaftervertrag schriftlich fixiert werden.
Sofern nicht anders geregelt, stehen alle Geschäftsführer der GbR füreinander ein (jeder haftet für jeden). Sie müssen wichtigen Entscheidungen gemeinsam zustimmen, was zur starken Beeinträchtigung der Geschäftsführung führen kann.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG stellt die Fortentwicklung der GbR dar. Eine OHG muss im Handelsregister eingetragen werden und ist dadurch zur Bilanzierung verpflichtet. Dafür kann die OHG sich ihren Namen selbst aussuchen und später leicht in eine GmbH umgewandelt werden. Durch eine Aufnahme von reinen Geldgeber (Kommanditen) wird eine OHG in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt.
Partnerschaften
Eine noch recht neue Rechtsform ist die der Partnerschaft. Sie stellte eine interessante Alternative zur GbR dar: Im Gesellschaftervertrag können die Mitglieder einer Partnerschaft die persönliche Haftung beschränken. Allerdings ist die per Vertrag gegründete Partnerschaft nicht für jeden Berufszweig zulässig.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die bekannteste und beliebteste Kapitalgesellschaft ist die GmbH. Der größte Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Jeder kann eine GmbH gründen, der das Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen kann. Die Gründung muss vom Notar beurkundet werden und anschließend ein Geschäftsführer bestellt werden. Da die GmbH eine juristische eigenständige Person ist, haften Gesellschafter und Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn sie beispielsweise durch eine Bürgschaft in Mithaftung genommen wurden. Eine GmbH schützt aber nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.
Nachteil bei der GmbH ist der im Vergleich zu Personengesellschaften hohe Gründungsaufwand. Darüber hinaus ist eine GmbH auch wesentlich teurer als eine Personengesellschaft. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit haben die wenigsten Existenzgründer das zur Gründung einer GmbH benötigte Stammkapital von 25.000 Euro übrig. Eine Alternative zur klassischen GmbH stellt daher die Unternehmergesellschaft (UG) dar. Sie verfügt über die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH, kann aber mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden und muss regelmäßig einen gewissen Prozentsatz vom Gewinn als Einlage verwenden bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht wurde. Anschließend kann eine UG in eine normale GmbH umgewandelt werden.
Seit 2007 muss eine GmbH ihre Jahreszahlen im zentralen Unternehmensregister online abrufbar machen. Große GmbHs müssen alle wirtschaftlichen Zahlen offenlegen, mittlere und kleinere dagegen nur eine Kurzform ihrer Bilanz.
Steuerlich ist eine GmbH jedoch sehr interessant. Im Gegensatz zur Personengesellschaft zahlt eine GmbH nur 15 Prozent Körperschaftssteuer. Als Einkommen werden nur die Gewinne versteuert, die der Gesellschafter aus der GmbH erhält. Das Gehalt des Geschäftsführers einer GmbH wird steuermindernd vom Gewinn des Unternehmens abgezogen.
Aktiengesellschaft (AG)
Für kleinere Betriebe ist die Gründung einer AG zwar möglich, für Existenzgründer entfällt die Option vor dem Hintergrund der 50.000 Euro Stammkapital regelmäßig. Eine AG benötigt zur ihrer Gründung eine Satzung, einen Aufsichtsrat sowie einen Vorstand und all dies muss notariell beglaubigt werden.
(Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de)
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