Tipp: Bescheid-Kopie beglaubigen lassen

Wer sich als Empfänger von ALG I oder ALG II (Hartz IV) selbstständig machen will, kann auf umfangreiche Förderungsangebote zurückgreifen. Eines der interessantesten und bewährtesten Instrumente ist das Projekt „Gründercoaching Deutschland“. Voraussetzung ist unter anderem eine beglaubigte Kopie des Förderbescheides der Agentur für Arbeit.

Gründercoaching

Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ im ersten Jahr der Selbstständigkeit 90 Prozent der Kosten für bis zu fünf Beratertage. Das heißt, jeder Empfänger des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes kann ein Gründercoaching bis zu einer Höhe von 4.000 Euro und über 5 Tage wahrnehmen. Die Agentur für Arbeit übernimmt in der Regel 90 Prozent der Kosten, also 3.600 Euro. Der Gründer muss lediglich den Eigenanteil von 10 Prozent (400 Euro) selbst tragen. Bei Selbstständigen die als hilfebedürftig gelten und das Einstiegsgeld erhalten, kann die Agentur für Arbeit unter Umständen sogar diesen Eigenanteil übernehmen. Natürlich können Existenzgründer auch ein zeitlich länger dauerndes intensives und individuelles Coaching in Anspruch nehmen. Doch die Kosten, die über die 4.000 Euro und fünf Beratertage hinaus gehen, muss der Gründer dann selbst tragen.

Voraussetzung: Beglaubigte Kopie

Voraussetzung für die Beratungsförderung ist neben der Förderung durch den Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld eine beglaubigte Kopie des Förderbescheids der Arbeitsagentur. Da die Beglaubigung von Kopien mit viele Rennerei, Zeit und Kosten verbunden ist, die der Gründer am Anfang einer Existenzgründung sicher lieber woanders investieren möchte, sollte sich jeder Existenzgründer diese Kosten sparen. Am besten ist es daher, sich von seinem Arbeitsberater gleich zwei beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides ausstellen zu lassen. Gleich bei der Antragsstellung sollte der Gründer seinen Arbeitsberater darum bitten, da dieser Service für ihn kostenlos ist.
Dadurch kann das Gründungscoaching möglichst zeitnah mit dem Beginn der Selbstständigkeit erfolgen und der Gründer von Anfang an bei der Kundengewinnung, Büroorganisation, Finanzierung, Controlling etc. professionell unterstützt und begleitet werden.

Gründungscoachs

Passende Berater, deren Leistungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden, finden sich bei den örtlichen Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, im Internet, z.B. bei der KfW oder bei Kooperationspartnern der Arbeitsagenturen, die sich auf die Existenzgründung spezialisiert haben und die Agenturen entsprechend unterstützen.

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